Feuerwerk an Silvester |
Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen ist laut Thüringer Verordnung vom 14. Dezember 2020 vor dem Jahreswechsel des Jahres 2020 zum Jahr 2021 ist verboten. Jeder Person wird empfohlen, in der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 auf das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen zu verzichten.
In der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 ist das Abbrennen
Veranstaltungen im öffentlichen Raum zur Begehung des Jahreswechsels, insbesondere solche mit Vergnügungs- und Freizeitcharakter sowie solche, bei denen pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden sollen, sind untersagt.
Diese Maßnahmen wurden vom Verordnungsgeber getroffen, um das Gesundheitssystem, insbesondere die Krankenhäuser, zu entlasten. |