Information für Geflügelhalter und zum Wildvogelmonitoring |
Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine Krankheit unter Vögeln. Vogelgrippe-Epidemien kommen seit über 100 Jahren weltweit vor.
In Deutschland wird der Wildvogelbestand systematisch überwacht. Ausbrüche von Vogelgrippe in Hausgeflügelbeständen werden radikal bekämpft.
Wir bitten auch in diesem Jahr die Bevölkerung um Mithilfe beim Wildvogelmonitoring, um ein Auftreten der Vogelgrippe rechtzeitig zu erkennen und Maßnahmen zum Schutz unserer Nutztierbestände ergreifen zu können.
Sollten Sie einen der in der Tabelle aufgeführten toten Wildvögel finden, melden Sie dies bitte telefonisch dem Veterinäramt (03681 / 742994) oder geben Sie den Fund, sicher verpackt in einem Plastikbeutel, direkt beim Veterinäramt in der Friedrich-König-Str. 5 ab. Die Untersuchung ist bei anderen als den in der Tabelle stehenden Wildvögeln nicht sinnvoll, daher kann das Veterinärwesen KEINE SINGVÖGEL annehmen. Folgende verendete Wildvogelarten werden auf Vogelgrippe untersucht: Schwäne Enten Teichhühner Haubentaucher Gänse Störche Schnepfenvögel Rallen (z.B. Blässhuhn) Raubvögel Eulen Krähen Möwen
Zur Früherkennung der Geflügelpest ist es notwendig, dass Geflügelhalter bei entsprechenden Erkrankungssymptomen unverzüglich den Tierarzt oder das Veterinäramt informieren. Sollte ein Geflügelhalter einen toten Wildvogel (siehe oben) auf dem Betriebsgelände oder dem Grundstück auffinden, so ist dies unverzüglich dem Veterinäramt zu melden. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt für Geflügelhalter auf der Internetseite der Stadtverwaltung Suhl.
Nähere Informationen können Sie im Gesundheitsamt Sachgebiet Veterinärwesen, Friedrich-König-Str. 5, 98527 Suhl (im CCS) erfragen. |