Allgemeinverfügung Zusammenfassung
In der Stadt Suhl gelten aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus besonders strenge Regeln. Die Einhaltung dieser Regeln dient zum Schutz ihrer Gesundheit und der Gesundheit der anderen Menschen. Wer diese Regeln nicht einhält, wird bestraft. Die Polizei kontrolliert.

Ab sofort gelten folgende Regeln:

1. Kontakte zu anderen Menschen sind zu vermeiden.
2. Gruppen von mehr als 2 Personen außerhalb der eigenen Familie sind nicht erlaubt.
3. Zu anderen Menschen ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.
4. Alle Geschäfte und Gaststätten sind geschlossen.
5. Geöffnet sind: Supermärkte, Apotheken, Drogerien.
6. Beim Einkaufen ist von anderen Menschen ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.
7. Das Feiern und Verweilen in der Stadt ist nicht erlaubt.
8. Im Bus ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Menschen einzuhalten.
9. Bei Husten und Schnupfen ist Einkaufen verboten.

Diese Regeln gelten bis einschließlich 19.04.2020.