Schließung der Schulen und Kindergärten in Thüringen ab 17. März 2020

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Ab Dienstag sind die Thüringer Schulen und Kitas in staatlicher und freier Trägerschaft bis zum Ende der Osterferien am 17. April 2020 geschlossen.

Link zur Veröffentlichung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 13.03.2020:
>> Zur Website des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport<<

>>Schreiben des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Notbetreuung in Schulen und Kindertageseinrichtungen während der Schließungen aufgrund von Corona/Covid-19<<

Link zu den Informationen der Stadt Suhl vom 15.03.2020 zur Schließung öffentlicher Einrichtungen:
>>Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Suhl vom 15.03.2020 - öffentliche Einrichtungen<<


Vorläufige Übersicht kritischer Infrastruktur zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich lebenswichtiger Versorgungsbetriebe im Sinne der Bekanntmachung der Stadt Suhl vom 15.03.2020:

Stand 15.03.2020 | 16:00 Uhr:
Es werden nur Kinder aufgenommen, deren beide Eltern (oder allein erziehungsberechtigter Elternteil) in folgenden Bereichen beschäftigt sind:
  • im Gesundheitswesen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Testlabore, Krankentransporte, Apotheken, Gesundheitsämter und ähnliche);
  • im Pflegebereich (Alten- oder Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Betreuung von Menschen mit Behinderungen und ähnliche);
  • in der Herstellung von medizinischen oder pflegerischen Produkten;
  • in Behörden, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig sind (Polizei, Feuerwehr und ähnliche);
  • im Bereich des Katastrophenschutzes (Technisches Hilfswerk und ähnliche);
  • Im Einzelfall können die Schulen und Kindertageseinrichtungen auch Kinder aufgenommen werden, deren Eltern nicht in den ausdrücklich genannten Bereichen tätig sind, sondern in Bereichen von vergleichbarer Bedeutung für die medizinische Versorgung oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Ausnahmen sind im Einzelfall auch möglich für Bereiche von zentraler Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung mit notwendigen Gütern oder Diensten. Über diese Einzelfälle entscheidet die Leitung der Schule oder Kindertageseinrichtung.