Neuerung im Ordnungsamt
Seit dem 1. November wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes jeweils mit einem mobilen Drucker ausgestattet, um Verstöße des ruhenden Verkehrs aufzunehmen. Wird ein Verstoß erfasst, erstellt der Mitarbeiter damit noch vor Ort einen Ausdruck auf wetterfestem Thermopapier, welcher Details zu Tatvorwurf, Verwarnungsgeld und Zahlungsmodalitäten enthält. Der Fahrzeugführer hat nun die Möglichkeit den fälligen Betrag per Überweisung sofort zu begleichen. Auf der Rückseite der Ausdrucke ist die Vorgehensweise noch einmal kurz zusammengefasst und leicht verständlich erläutert.

Der Außendienst der Stadt Suhl arbeitet bereits seit mehreren Jahren mit Smartphones, auf welchen per App des Fachverfahren-Anbieters Verstöße des ruhenden Verkehrs aufgenommen und an den Innendienst weitergeleitet werden. Bislang erhält der Fahrzeugführer zunächst nur einen allgemeinen Hinweiszettel auf eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Es folgte eine durch die Bußgeldstelle erlassene schriftliche Anhörung an den Fahrzeughalter mit allen weiteren Details.

Diese erfolgt künftig nur noch dann, wenn innerhalb einer Woche nach Ausstellung der Verwarnung kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Verwarnung ignoriert wird, der Ausdruck unleserlich ist oder der Fahrzeugführer keine Kenntnis hierüber hat, weil der Ausdruck weggeweht oder mutwillig entfernt wurde. Selbstverständlich haben Betroffene auch weiterhin die Möglichkeit, sich zu der Sache zu äußern, wenn sie mit der Verwarnung nicht einverstanden sind. In diesem Fall ist die Anhörung abzuwarten.

Ziel dieser neuen Verfahrensweise soll es sein, das Verwaltungsverfahren abzukürzen und damit sowohl den Bürger als auch die Verwaltung zu entlasten. Denn wenn der Fahrzeughalter von der Möglichkeit Gebrauch macht, den fälligen Betrag sofort zu begleichen, ist der Vorgang abgeschlossen. Ferner erhält der Bürger, dank der auf dem Zettel enthaltenen zusätzlichen Informationen, unmittelbar Kenntnis über das ihm vorgeworfene Vergehen. Dieser Digitalisierungsprozess erspart in vielen Fällen interne Prozesse in der Verwaltung, wie zum Beispiel die Halterermittlung sowie Portokosten für etwaigen Schriftverkehr. Für den Bürger entstehen keine höheren Kosten.