Teilfachplan Hilfen zur Erziehung
Bild der PDF-Datei Teilfachplan Hilfen zur ErziehungDie dritte Fortschreibung der Planung für den Bereich Hilfen zur Erziehung (HzE), Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfen für junge Volljährige sowie vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist einer von drei Teilfachplänen im Rahmen der Jugendhilfeplanung der Stadt Suhl.

Er umfasst folgende Teilbereiche:

 - Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. des Achten Buches Sozialgesetzbuch, im nachfolgenden Text SGB VIII genannt),

 - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem. § 35a SGB VIII,

 - Hilfen für junge Volljährige/Nachbetreuung (§ 41 SGB VIII),

 - Vorläufige Inobhutnahme ( § 42a SGB VIII),

 - Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII) und

 - Beratungs- und Hilfeangebote §§ 16 ff. SGB VIII Andere Aufgaben - Jugendgerichtshilfe


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