Information zur Änderung der Straßennamen zum 01.08.2019 |
Änderung von Straßennamen Bedingt durch die Eingliederung der Gemeinden Gehlberg und Schmiedefeld am Rennsteig in die Stadt Suhl zum 01.01.2019 existieren innerhalb der Stadt Suhl mehrfach gleiche Straßennamen. Gemäß § 5 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) sind gleich lautende Bezeichnungen von Straßen innerhalb derselben Gemeinde unzulässig. Daher wurden in der Sitzung vom 15.05.2019 des Stadtrates der Stadt Suhl die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Straßenumbenennungen beschlossen. Die Umsetzung der Straßenumbenennungen erfolgt jedoch erst zum 01.08.2019.
Die Stadt Suhl wird im Ortsteil Gehlberg im Bereich ehem. Straße Am Bahnhof und ehem. Waldstraße 3, 4 und 6 eine Neuvergabe der Hausnummern durchführen. Hierzu ergehen an die Grundstückseigentümer gesondert entsprechende Bescheide. Austausch der Straßennamensschilder Die Schilder mit den neuen Straßennamen werden bei den Straßen, die umbenannt werden, zusätzlich zu den bisherigen Schildern angebracht (außer an der Einmündung Hauptstraße / Ritterstraße / Schmückestraße in Gehlberg). Die alten Straßennamensschilder bleiben für eine Übergangszeit von einem Jahr bestehen, werden jedoch so durchgestrichen, dass sie lesbar bleiben. Damit soll sichergestellt werden, dass die Grundstücke auch aufgefunden werden, wenn nur der alte Straßenname bekannt ist. Die neuen Straßennamensschilder werden durch den Eigenbetrieb Kommunalwirtschaftliche Dienstleistungen Suhl aufgestellt. Änderungen auf dem Personalausweis Die Änderung der Anschriften auf dem Ausweis infolge der Straßenumbenennungen bzw. der neuen Postleitzahlen erfolgt durch die Stadtverwaltung Suhl, Ordnungs- und Bürgeramt, Pass- und Einwohnerwesen, Friedrich-König-Str. 42 zu folgenden Sprechzeiten: Montag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr Dienstag 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr 1. Samstag im Monat 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Auch in den Verwaltungsstellen Schmiedefeld und Gehlberg können die Personalausweise (jedoch keine Fahrzeugpapiere) zur Änderung vorgelegt werden: VWSt Schmiedefeld Donnerstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr VWSt Gehlberg Dienstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Die Vorlage der Ausweise soll bis zum 31. Dezember 2019 erfolgen. Die persönliche Vorsprache jedes Ausweisinhabers ist nicht zwingend erforderlich. Ein Familienangehöriger oder ein Beauftragter mit Vollmacht kann die Änderungen des Ausweises ebenso veranlassen. Änderungen im Reisepass oder Kinderreisepass sind nicht notwendig. Die Änderung des Personalausweises erfolgt gebührenfrei. Änderung von Fahrzeugdokumenten Die Änderung der Fahrzeughalterdaten sind der Kfz-Zulassungsbehörde der kreisfreien Stadt Suhl zum Zweck der Berichtigung des Fahrzeugregisters unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und des Personalausweises bis zum 31. Dezember 2019 mitzuteilen. Die Berichtigung kann in der Kfz-Zulassungsbehörde, Friedrich-König-Straße 42 in 98527 Suhl zu denselben Öffnungszeiten wie im Pass- und Einwohnerwesen unmittelbar nach der Änderung des Personalausweises vorgenommen werden. Grundlage für die Änderung der Fahrzeugdokumente bildet der bereits geänderte Personalausweis (alternativ der gültige Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung). Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) ist nicht erforderlich. Für die Berichtigung der Halterdaten im Zusammenhang mit der Straßenumbenennung bzw. Postleitzahlenänderung verzichtet die kreisfreie Stadt Suhl auf die Erhebung von Gebühren. Änderung des Führerscheins Bezüglich des Führerscheins ist im Zuge der Straßenumbenennung bzw. Postleitzahlenänderung keine Änderung notwendig. Benachrichtigung von Behörden, Institutionen etc. Durch das Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Suhl werden aufgrund der Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) über die Anschriftenänderung einzelne Behörden und öffentliche Stellen automatisiert informiert. Darüber hinaus hat die Stadt Suhl folgende Ämter und Institutionen über die Änderung der Straßennamen (ohne personenbezogene Daten mitzuteilen) informiert, um den von der Straßenumbenennung betroffenen Bürgern möglichst viel an Verwaltungsaufwand abzunehmen:
Alle nicht durch die Stadt Suhl benachrichtigten
Behörden und öffentlichen Stellen, private Stellen sowie individuelle
Vertragspartner wie beispielsweise Arbeitgeber, Schule, KITA, Banken,
Versicherungen sind zeitnah von den Betroffenen selbst über die Änderung der
Anschrift zu unterrichten. Kosten, die durch die Änderung der Anschriften
entstehen, können durch die Stadt Suhl leider nicht übernommen werden. Für die
notwendigen Maßnahmen, im Zusammenhang mit der Anschriftenänderung, bitten wir
die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.
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