Information zur Änderung der Straßennamen zum 01.08.2019

Änderung von Straßennamen

Bedingt durch die Eingliederung der Gemeinden Gehlberg und Schmiedefeld am Rennsteig in die Stadt Suhl zum 01.01.2019 existieren innerhalb der Stadt Suhl mehrfach gleiche Straßennamen. Gemäß § 5 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) sind gleich lautende Bezeichnungen von Straßen innerhalb derselben Gemeinde unzulässig. Daher wurden in der Sitzung vom 15.05.2019 des Stadtrates der Stadt Suhl die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Straßenumbenennungen beschlossen. Die Umsetzung der Straßenumbenennungen erfolgt jedoch erst zum 01.08.2019.

 

 

Straßenname alt

Straßenname neu

Gehlberg

Am Bahnhof

Am Brand

Am Sportplatz

Bergstraße

Hauptstraße

Waldstraße, zwischen Schmücke-
straße und Am Achsenhag

Waldstraße, zwischen Bergstraße und Ritterstraße

Geratalstraße

Zum Brand

Zum Sportplatz

Gehlberger Bergstraße

Gehlberger Hauptstraße

Am Achsenhag

 

Gehlberger Waldstraße

Schmiedefeld am Rennsteig

Ahornweg

Bahnhofstraße

Ilmenauer Straße

Kirchstraße

Schleusinger Straße

Schulstraße

Suhler Straße

Waldstraße

Am Ahornweg

Fritz-Arno-Wagner-Straße

Alte Ilmenauer Straße

Kirchweg

Engertal Straße

Guts-Muths-Straße

Suhler Chaussee

Am Wald

Suhl

Finsterbergstraße

Gartenstraße

Schmückestraße

Zum Kirchenwäldchen

Kleine Gartenstraße

Oberlandstraße

Vesser

Siedlung

Zur Siedlung

Wichtshausen

Bergstraße

Berg

Die Stadt Suhl wird im Ortsteil Gehlberg im Bereich ehem. Straße Am Bahnhof und ehem. Waldstraße 3, 4 und 6 eine Neuvergabe der Hausnummern durchführen. Hierzu ergehen an die Grundstückseigentümer gesondert entsprechende Bescheide.

Austausch der Straßennamensschilder

Die Schilder mit den neuen Straßennamen werden bei den Straßen, die umbenannt werden, zusätzlich zu den bisherigen Schildern angebracht (außer an der Einmündung Hauptstraße / Ritterstraße / Schmückestraße in Gehlberg).

Die alten Straßennamensschilder bleiben für eine Übergangszeit von einem Jahr bestehen, werden jedoch so durchgestrichen, dass sie lesbar bleiben. Damit soll sichergestellt werden, dass die Grundstücke auch aufgefunden werden, wenn nur der alte Straßenname bekannt ist.

Die neuen Straßennamensschilder werden durch den Eigenbetrieb Kommunalwirtschaftliche Dienstleistungen Suhl aufgestellt.

Änderungen auf dem Personalausweis

Die Änderung der Anschriften auf dem Ausweis infolge der Straßenumbenennungen bzw. der neuen Postleitzahlen erfolgt durch die Stadtverwaltung Suhl, Ordnungs- und Bürgeramt, Pass- und Einwohnerwesen, Friedrich-König-Str. 42 zu folgenden Sprechzeiten:

Montag                08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Dienstag              08.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Donnerstag          08.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag                 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

1. Samstag

im Monat            09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Auch in den Verwaltungsstellen Schmiedefeld und Gehlberg können die Personalausweise (jedoch keine Fahrzeugpapiere) zur Änderung vorgelegt werden:

VWSt Schmiedefeld

Donnerstag          09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

VWSt Gehlberg

Dienstag              09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Die Vorlage der Ausweise soll bis zum 31. Dezember 2019 erfolgen. Die persönliche Vorsprache jedes Ausweisinhabers ist nicht zwingend erforderlich. Ein Familienangehöriger oder ein Beauftragter mit Vollmacht kann die Änderungen des Ausweises ebenso veranlassen. Änderungen im Reisepass oder Kinderreisepass sind nicht notwendig.

Die Änderung des Personalausweises erfolgt gebührenfrei.

Änderung von Fahrzeugdokumenten

Die Änderung der Fahrzeughalterdaten sind der Kfz-Zulassungsbehörde der kreisfreien Stadt Suhl zum Zweck der Berichtigung des Fahrzeugregisters unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und des Personalausweises bis zum 31. Dezember 2019 mitzuteilen.

Die Berichtigung kann in der Kfz-Zulassungsbehörde, Friedrich-König-Straße 42 in 98527 Suhl zu denselben Öffnungszeiten wie im Pass- und Einwohnerwesen unmittelbar nach der Änderung des Personalausweises vorgenommen werden. Grundlage für die Änderung der Fahrzeugdokumente bildet der bereits geänderte Personalausweis (alternativ der gültige Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung).

Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) ist nicht erforderlich.

Für die Berichtigung der Halterdaten im Zusammenhang mit der Straßenumbenennung bzw. Postleitzahlenänderung verzichtet die kreisfreie Stadt Suhl auf die Erhebung von Gebühren.

Änderung des Führerscheins

Bezüglich des Führerscheins ist im Zuge der Straßenumbenennung bzw. Postleitzahlenänderung keine Änderung notwendig.

Benachrichtigung von Behörden, Institutionen etc.

Durch das Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Suhl werden aufgrund der Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) über die Anschriftenänderung einzelne Behörden und öffentliche Stellen automatisiert informiert.

Darüber hinaus hat die Stadt Suhl folgende Ämter und Institutionen über die Änderung der Straßennamen (ohne personenbezogene Daten mitzuteilen) informiert, um den von der Straßenumbenennung betroffenen Bürgern möglichst viel an Verwaltungsaufwand abzunehmen:

  • Rettungsdienstzweckverband Südthüringen, Amt für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Suhl (Feuerwehr), Landespolizeiinspektion Suhl
  • Amtsgericht Suhl sowie Arnstadt
  • Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG), Katasterbereich Schmalkalden
  • Deutsche Post AG, LLS Brief & Paket GmbH Suhl
  • Suhler Stadtbetrieb GmbH
  • Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis GmbH, TEN Thüringer Energienetze GmbH
  • Zweckverband Wasser- und Abwasser Suhl „Mittlerer Rennsteig", Wasser- und Abwasserzweckverband „Obere Gera"
  • Thüringer Landesamt für Finanzen
  • Rhön-Rennsteig-Sparkasse

Alle nicht durch die Stadt Suhl benachrichtigten Behörden und öffentlichen Stellen, private Stellen sowie individuelle Vertragspartner wie beispielsweise Arbeitgeber, Schule, KITA, Banken, Versicherungen sind zeitnah von den Betroffenen selbst über die Änderung der Anschrift zu unterrichten. Kosten, die durch die Änderung der Anschriften entstehen, können durch die Stadt Suhl leider nicht übernommen werden. Für die notwendigen Maßnahmen, im Zusammenhang mit der Anschriftenänderung, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.