Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben - LSZ
Mit dem Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben - LSZ wurde die Familienpolitik im Freistaat Thüringen zum 01. Januar 2019 neu strukturiert. Bisher durch das zuständige Landesministerium, obliegt die Entscheidung über die Förderung familiengerechter Angebote nun in städtischer Eigenverantwortung.


In enger Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung, sozialen Akteuren sowie den Bürger*innen der Stadt Suhl wird die Entwicklung einer familiengerechten Infrastruktur genau dort ermöglicht, wo die Familien leben. Die Grundlage dafür bildet der integrierte Sozialplan. Aufbauend auf einer Bestandsanalyse zu familiären Strukturen und sozialen Angeboten in der Stadt sowie einer Analyse zu bestehenden Bedürfnis- und Bedarfslagen von Familien werden schwerpunkt-mäßig familienpolitische Ziele und Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern strukturiert: 

  • Handlungsfeld 1 - "Steuerung, Vernetzung, Nachhaltigkeit und Planung"  lsz-logo-final-cmyk-positiv-print
  • Handlungsfeld 2 - "Vereinbarkeit Familie und Beruf, Mobilität"  
  • Handlungsfeld 3 - "Bildung im familiären Umfeld"
  • Handlungsfeld 4 - "Beratung, Unterstützung und Information"
  • Handlungsfeld 5 - "Wohnumfeld und Lebensqualität"
  • Handlungsfeld 6 - "Dialog der Generationen" 

Mit Beschluss der integrierten Sozialplanung durch den Stadtrat der Stadt Suhl (Nr. 087/07/2019 am 27. November 2019) wurde der erste Meilenstein zur Verankerung einer nachhaltigen städtischen Sozialplanung gesetzt und ermöglichte damit das Erreichen der höchsten Förderstufe (Stufe 3) zum 01. Januar 2020.    

Die letzte Fortschreibung der integrierten Sozialplanung für das Jahr 2024 wurde am 15.11.2023 durch den Stadtrat beschlossen (Beschluss Nr. 783/55/2023).

pdf Fortschreibung Integrierte Sozialplanung der Stadt Suhl 2020 (V. 05.04.24)


Antragstellung für das Jahr 2025   

Zur fortwährenden Sicherung und Entwicklung einer familiengerechten Infrastruktur für Familien fördert die Stadt Suhl bedarfsorientierte Projekte, Maßnahmen und Einrichtungen im Rahmen der einzelnen Handlungsfelder. 

Antragsberechtigt sind gemeinnützige und kirchliche Träger sowie Verbände der Wohlfahrtspflege. 

Zuwendungsfähige Ausgaben bilden Personal-, Sach- und Honorarkosten. Ausgeschossen ist die Förderung individueller Leistungsansprüche von Bürgern sowie von Maßnahmen, Angeboten und Einrichtungen, die nach anderen rechtlichen Regelungen und Förderprogrammen des Freistaats Thüringen förderfähig sind. Alle notwendigen Informationen dazu finden Sie in der Richtlinie zum Landesprogramm (Richtlinie LSZ vom 01. Januar 2019).

Die Antragsfrist für das Jahr 2025 endet am 31.07.2024.

Bitte beachten Sie, dass Anträge nur berücksichtigt werden können, wenn diese form- und fristgerecht gestellt werdenNutzen Sie für die Antragstellung ausschließlich das bereitgestellte Formular. Alle Anträge müssen im Original und rechtsverbindlich unterschrieben bis zum Ablauf der Antragsfrist an das zuständige Amt gestellt werden:

Stadtverwaltung Suhl
Sozialdezernat - Sozialamt
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl


Antrag zum Landesprogramm 2024 als .docx zum download

 

pdf Richtlinie zum Landesprogramm LSZ (01.01.2022) 1.37 Mb 

pdf Formblatt zur Eingangsbestätigung Mittelanforderung Rechtsbehelfsverzicht



Eine Beratung zum Landesprogramm, Ihrem Projektvorhaben oder zur Antragsstellung sind möglich. 

Wenden Sie sich dazu bitte an:

Stadtverwaltung Suhl
Sozialamt, Frau Lorenz
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl
Tel.: 03681 - 74 2890

 

Weitere Informationen: https://lsz-thueringen.de

 

Gefördert durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie aus Mitteln des Landesprogramms Solidarisches Zusammenleben der Generationen: 

Logo des Freistaat-Thüringen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie