Widerspruch gegen Wahlwerbung |
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Kann man dem widersprechen?
Die Parteien dürfen diese Daten nur für die Wahlwerbung nutzen. Die Daten müssen spätestens einen Monat nach der Wahl gelöscht werden. Sie haben das Recht, diesen Melderegisterauskünften für den Zweck der Wahlwerbung zu widersprechen (§ 50 Absatz 5 BMG). Es empfiehlt sich, dies schriftlich zu tun und nach Möglichkeit das Formular zur Übermittlungssperre (Link zum Antrag Übermittlungssperre) zu verwenden. Der Widerspruch gilt für alle zukünftigen Wahlen, er muss nicht jeweils erneuert werden. |