1. Änderung der Entgeltordnung über die Nutzung des Suhler Weihnachtsmarktes

1. Änderung der Entgeltordnung über die Nutzung des Suhler Weihnachtsmarktes „Sühler Chrisamelmart“

 

Vom 22.08.2018

veröffentlicht am 31.08.2018

 

Die Stadt Suhl erlässt aufgrund der §§ 2, 14 (1) und 18 (2) der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl. 41) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) 1. Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung des Suhler Weihnachtsmarktes

 

 

Artikel 1

Änderung der Entgeltordnung über die Nutzung des Suhler Weihnachtsmarktes „Sühler Chrisamelmart

 

 

1. § 5 Abs. 2, 6. Anstrich wird neu aufgenommen

 

- Fahrgeschäfte

 

 

2. § 6 wird neu eingefügt, alle weiteren Paragraphen verschieben sich entsprechend

 

 

§ 6

Befreiung

 

 

Im Ausnahmefall kann der Oberbürgermeister oder dessen Vertretung von einer Entgelterhebung ganz oder teilweise absehen, wenn die Ausübung der Nutzung bzw. die Teilnahme am Suhler Weihnachtsmarkt im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt bzw. gemeinnützigen Zwecken dient und dies durch entsprechende Nachweise der Gemeinnützigkeit belegt werden kann. Gemeinnützigkeit liegt insbesondere vor bei Teilnahme am „Sühler Chrisamelmart“ zum Zweck von:

 

a) Heimat- und Brauchtumspflege

b) Wohlfahrtswesen

c) Jugend- und Altenhilfe

d) Vertretungen der Partnerstädte (in Absprache mit den jeweiligen Verwaltungen)

 

Die Festsetzung der Entgeltfreiheit bzw. des Grades der Befreiung

richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere ob und ggf. in

welchem Umfang auch kommerzielle Interessen vorliegen.

 

 

 

 

 

3. Die Anlage zur Entgeltordnung wird neu gefasst.

 

Anlage zur Entgeltordnung Sühler Chrisamelmart

Entgeltverzeichnis

Hüttengröße 4 x 2 m - Standort Marktplatz / Steinweg / Dianabrunnen

Warensortiment

Entgelt pro Tag/m² in € (brutto)

Anmietung Hütte für die Dauer des Weihnachtsmarktes  in € (brutto)*

 

Imbiss und Glühwein

10,58

1.598,06

Glühwein

10,58

1.598,06

Imbiss

8,46

1.598,06

Handelswaren

5,82

1.598,06

Kunsthandwerk

3,70

639,22

 

Hüttengröße 4 x 2 m - Standort Unterer Markt

Warensortiment

Entgelt pro Tag/m² in € (brutto)

 

Anmietung Hütte für die Dauer des Weihnachtsmarktes  in € (brutto)*

Imbiss und Glühwein

8,99

1.598,06

Glühwein

8,99

1.598,06

Imbiss

7,41

1.598,06

Handelswaren

4,76

1.598,06

Kunsthandwerk

3,17

639,22

 

Hüttengröße 6 x 2 m – Standort Marktplatz / Steinweg / Dianabrunnen

Warensortiment

Entgelt pro Tag/m² in € (brutto)

 

Anmietung Hütte für die Dauer des Weihnachtsmarktes  in € (brutto)*

Imbiss und Glühwein

10,58

2.378,04

Glühwein

10,58

2.378,04

Imbiss

8,99

2.378,04

Handelswaren

6,35

1.664,63

Kunsthandwerk

3,70

951,21

 

Hüttengröße 6 x 2 m - Standort Unterer Markt

Warensortiment

Entgelt pro Tag/m² in € (brutto)

 

Anmietung Hütte für die Dauer des Weihnachtsmarktes  in € (brutto)*

Imbiss und Glühwein

8,99

2.378,04

Glühwein

8,99

2.378,04

Imbiss

7,41

2.378,04

Handelswaren

5,29

1.664,63

Kunsthandwerk

2,65

951,21

*Bei zeitweiliger Nutzung erfolgt anteilige Berechnung.

Fahrgeschäfte

Entgelt pro Tag/m² in € (brutto)

 

z. B. Karussell

2,12

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Die 1. Änderung der Entgeltordnung über die Nutzung des Suhler Weihnachtsmarktes „Sühler Chrisamelmart“ tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Suhl, den 23.08.2018

 

 

 

André Knapp

Oberbürgermeister