1. Änderung der Entgeltordnung über die Nutzung des Suhler Weihnachtsmarktes |
1. Änderung der Entgeltordnung über die Nutzung des Suhler Weihnachtsmarktes „Sühler Chrisamelmart“
Vom 22.08.2018 veröffentlicht am 31.08.2018
Die Stadt Suhl erlässt aufgrund der §§ 2, 14 (1) und 18 (2) der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl. 41) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) 1. Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung des Suhler Weihnachtsmarktes
Artikel 1 Änderung der Entgeltordnung über die Nutzung des Suhler Weihnachtsmarktes „Sühler Chrisamelmart“
1. § 5 Abs. 2, 6. Anstrich wird neu aufgenommen
- Fahrgeschäfte
2. § 6 wird neu eingefügt, alle weiteren Paragraphen verschieben sich entsprechend
§ 6 Befreiung
Im Ausnahmefall kann der Oberbürgermeister oder dessen Vertretung von einer Entgelterhebung ganz oder teilweise absehen, wenn die Ausübung der Nutzung bzw. die Teilnahme am Suhler Weihnachtsmarkt im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt bzw. gemeinnützigen Zwecken dient und dies durch entsprechende Nachweise der Gemeinnützigkeit belegt werden kann. Gemeinnützigkeit liegt insbesondere vor bei Teilnahme am „Sühler Chrisamelmart“ zum Zweck von:
a) Heimat- und Brauchtumspflege b) Wohlfahrtswesen c) Jugend- und Altenhilfe d) Vertretungen der Partnerstädte (in Absprache mit den jeweiligen Verwaltungen)
Die Festsetzung der Entgeltfreiheit bzw. des Grades der Befreiung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere ob und ggf. in welchem Umfang auch kommerzielle Interessen vorliegen.
3. Die Anlage zur Entgeltordnung wird neu gefasst.
Anlage zur Entgeltordnung Sühler Chrisamelmart Entgeltverzeichnis Hüttengröße 4 x 2 m - Standort Marktplatz / Steinweg / Dianabrunnen
Hüttengröße 4 x 2 m - Standort Unterer Markt
Hüttengröße 6 x 2 m – Standort Marktplatz / Steinweg / Dianabrunnen
Hüttengröße 6 x 2 m - Standort Unterer Markt
*Bei zeitweiliger Nutzung erfolgt anteilige Berechnung.
Artikel 2 Inkrafttreten
Die 1. Änderung der Entgeltordnung über die Nutzung des Suhler Weihnachtsmarktes „Sühler Chrisamelmart“ tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Suhl, den 23.08.2018
André Knapp Oberbürgermeister
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