Amtl. Bekanntmachung 1. Änderung der Entgeltordnung für die Städtische Musikschule „Alfred Wagner“

 

  1. Änderung der Entgeltordnung für die Städtische Musikschule

„Alfred Wagner“ Suhl

 

vom: 07.05.2018

veröffentlicht am: 30.06.2018

 

Die Stadt Suhl erlässt auf der Grundlage der §§ 14 Abs.1, 18 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung i. d. F. der Bekanntmachung 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, S. 95) folgende Entgeltordnung:

 

Artikel 1

Änderung der Entgeltordnung für die Städtische Musikschule

„Alfred Wagner“ Suhl

 

  1. § 1 Absatz 2 wird durch folgende Regelung ersetzt:

 

Das Schuljahr der Städtischen Musikschule „Alfred Wagner“ Suhl verläuft analog dem Schuljahr an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Thüringen. Für den Abrechnungszeitraum gilt § 9 entsprechend.

 


  1. § 5 Absatz 1 Satz 1:

 

„an ihre Schüler“ wird gestrichen


  1. In § 5 Absatz 1 wird nach Satz 1 folgende Regelung aufgenommen:


Die Mietdauer beträgt mindestens einen Monat.


  1. § 6 Absatz 2 wird nach Satz 1 wie folgt ergänzt:


Dies gilt nicht für Unterrichtsstunden, für welche den Musikschülern ein Pausieren nach § 7 Absatz 1 der Schulordnung  für die Städtische Musikschule „Alfred Wagner“ Suhl gewährt wurde. Eine Erstattung für Unterrichtsausfall aufgrund einer Pause im Sinne von § 7 Absatz 1 der Schulordnung  für die Städtische Musikschule „Alfred Wagner“ Suhl erfolgt nach § 6 Absatz 4 dieser Entgeltordnung.


  1. § 6  Absatz 4 wird wir durch folgende Regelung ersetzt:

 

Die Erstattung der Entgelte des laufenden Schuljahres erfolgt am Schuljahresanfang des darauffolgenden Schuljahres. Werden die Musikschulentgelte durch die Stadtverwaltung Suhl per Lastschriftverfahren eingezogen, erfolgt die Erstattung auf das der Stadtverwaltung Suhl dafür mitgeteilte Konto. In allen anderen Fällen erfolgt die Erstattung auf ein durch den Schüler mitzuteilendes Konto. Ist der Schüler im darauffolgenden Schuljahr nicht mehr Schüler der Musikschule, erfolgt die Erstattung auf ein durch den Schüler mitzuteilendes Konto.

 

  1. In § 6 Absatz 6 Nr. 9 wird nach dem Wort „Auslagen“ Folgendes gestrichen:

 

„ und Lizenzgebühren nach Urheberrecht“

 

 

  1. In § 7 Absatz 6 Nr. 9 wird nach dem Wort „Auslagen“ Folgendes gestrichen:

 

„ und Lizenzgebühren nach Urheberrecht“

 

  1. § 8 im Titel Streichung: Lizenzgebühr nach Urheberrecht

 

  1. § 8 Absatz 2 und Absatz 3 werden ersatzlos gestrichen


  1. § 9 neuer Absatz 1:


Der Abrechnungszeitraum beginnt am 01.09. des Kalenderjahres in dem das laufende Schuljahr beginnt. Er endet am 30.06. des darauffolgenden Kalenderjahres.

 

  1. § 9 alter Absatz 1 wird zu Absatz 2

 

  1. § 9 alter Absatz 2 wird zu Absatz 3 und nach Satz 1 wie folgt ergänzt:

 

Abweichend von Satz 1 wird das erste monatliche Entgelt im Schuljahr (für den Monat September) zum 1. Oktober gemeinsam mit dem regulären Entgelt für den Monat Oktober fällig.

 

  1. § 9 alter Absatz 3 wird zu Absatz 4


  1. § 9 alter Absatz 4 wird ersatzlos gestrichen



  1. In Anlage 1 wird nach der Tarifnummer 1.1  die Tarifnummer 1.1a eingefügt:




Entgelt monatlich (pro Schuljahr 10 Monate)

Tarif-Nr

Art des Unterrichts

Kinder/Jugendliche

Erwachsene

1.1a

Musikflöhe 45 Minuten pro Kind (Eltern mit Kindern im Alter 0 – 1 ½ Jahren (5 – 8 Kinder)

 

 

30,00

entfällt



  1. In Anlage 1 wird nach der Tarifnummer 1.2  die Tarifnummer 1.2a eingefügt:




Entgelt monatlich (pro Schuljahr 10 Monate)

Tarif-Nr

Art des Unterrichts

Kinder/Jugendliche

Erwachsene

1.2a

Musikzwerge 45 Minuten pro Kind (Eltern mit Kindern im Alter 1 ½  – 4 Jahren (6 – 8 Kinder)

 

 

30,00

entfällt







  1. In Anlage 1wird die Tarifnummer 3.10 durch folgende Regelung ersetzt:




Entgelt monatlich (pro Schuljahr 10 Monate)

Tarif-Nr

Art des Unterrichts

Kinder/Jugendliche

Erwachsene

3.10

Sonstige Unterrichtsangebote für Erwachsene (ab 6 Teilnehmer, 45 Minuten)

 

 

entfällt

21,00 monatlich


  1. In Anlage 1wird die Tarifnummer 5 Lizenzgebühren nach Urheberrecht vollständig ersatzlos gestrichen


  1. In Anlage 1 wird als neue Tarifnummer 5 aufgenommen:




Entgelt monatlich (pro Schuljahr 10 Monate)

Tarif-Nr

Art des Unterrichts

Kinder/Jugendliche

Erwachsene

5

Stundenkauf für Erwachsenenunterricht

 


entfällt

Pro erworbener Unterrichtseinheit (UE) ist je ¼ des Monatsgrundpreises des betreffenden Unterrichts zu Grunde zu legen


Artikel 2

Inkrafttreten

 

Die 1. Änderung der Entgeltordnung für die Städtische Musikschule „Alfred Wagner“ Suhl tritt am 01.08.2018 in Kraft.

 

Suhl, den 07.05.2018

 

 

Dr. Jens Triebel

Oberbürgermeister