Amtl. Bekanntmachung 1. Änderung der Entgeltordnung für die Städtische Musikschule „Alfred Wagner“ |
„Alfred Wagner“ Suhl
vom: 07.05.2018 veröffentlicht am: 30.06.2018
Die Stadt Suhl erlässt auf der Grundlage der §§ 14 Abs.1, 18 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung i. d. F. der Bekanntmachung 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, S. 95) folgende Entgeltordnung:
Artikel 1 Änderung der Entgeltordnung für die Städtische Musikschule „Alfred Wagner“ Suhl
Das Schuljahr der Städtischen Musikschule „Alfred Wagner“ Suhl verläuft analog dem Schuljahr an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Thüringen. Für den Abrechnungszeitraum gilt § 9 entsprechend.
„an ihre Schüler“ wird gestrichen
Die Mietdauer beträgt mindestens einen Monat.
Dies gilt nicht für Unterrichtsstunden, für welche den Musikschülern ein Pausieren nach § 7 Absatz 1 der Schulordnung für die Städtische Musikschule „Alfred Wagner“ Suhl gewährt wurde. Eine Erstattung für Unterrichtsausfall aufgrund einer Pause im Sinne von § 7 Absatz 1 der Schulordnung für die Städtische Musikschule „Alfred Wagner“ Suhl erfolgt nach § 6 Absatz 4 dieser Entgeltordnung.
Die Erstattung der Entgelte des laufenden Schuljahres erfolgt am Schuljahresanfang des darauffolgenden Schuljahres. Werden die Musikschulentgelte durch die Stadtverwaltung Suhl per Lastschriftverfahren eingezogen, erfolgt die Erstattung auf das der Stadtverwaltung Suhl dafür mitgeteilte Konto. In allen anderen Fällen erfolgt die Erstattung auf ein durch den Schüler mitzuteilendes Konto. Ist der Schüler im darauffolgenden Schuljahr nicht mehr Schüler der Musikschule, erfolgt die Erstattung auf ein durch den Schüler mitzuteilendes Konto.
„ und Lizenzgebühren nach Urheberrecht“
„ und Lizenzgebühren nach Urheberrecht“
Der Abrechnungszeitraum beginnt am 01.09. des Kalenderjahres in dem das laufende Schuljahr beginnt. Er endet am 30.06. des darauffolgenden Kalenderjahres.
Abweichend von Satz 1 wird das erste monatliche Entgelt im Schuljahr (für den Monat September) zum 1. Oktober gemeinsam mit dem regulären Entgelt für den Monat Oktober fällig.
Artikel 2 Inkrafttreten
Die 1. Änderung der Entgeltordnung für die Städtische Musikschule „Alfred Wagner“ Suhl tritt am 01.08.2018 in Kraft.
Suhl, den 07.05.2018
Dr. Jens Triebel Oberbürgermeister |