Ordnungs-
und Bürgeramt
Gewerbeangelegenheiten
Es gelten die
gesetzlichen Bestimmungen des Thüringer
Gaststättengesetzes
vom 9. Oktober
2008, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom Juni 2012 (GVBl. S.
153).
Was ist vor der
Eröffnung zu beachten?
- Vier Wochen vor Eröffnung ist eine Anzeige an
die zuständige Gewerbebehörde zu richten.
- Die Art der angebotenen Speisen
und Getränke ist anzuzeigen.
- Das Führungszeugnis ist bei der
zuständigen Meldebehörde zu beantragen.
- Die Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister ist bei der zuständigen Meldebehörde zu beantragen.
- Ausnahme: Werden
ausschließlich alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben oder
alkoholfreie Getränke aus dem Automaten angeboten, ist die Vorlage
des Führungszeugnisses und des Auszuges aus dem
Gewerbezentralregister nicht erforderlich.
HINWEIS:
Für die Einholung
eventueller weiterer Genehmigungen, die zum Betrieb einer Gaststätte
erforderlich sind, nehmen Sie möglichst im Vorfeld der Eröffnung des Betriebes
Kontakt zu den zuständigen Fachbehörden (wie Bauaufsichtsbehörde,
Lebensmittelüberwachungsbehörde, Immissionsschutzbehörde, Landesbetrieb für
Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz sowie Gemeindeverwaltung und
den für den Standort zuständigen Wasser- und Abwasser-zweckverband) auf.
Welche Ämter müssen
informiert werden?
Ordnungs-
und Bürgeramt, Sachgebiet
Gewerbe
|
03681
74-2969
|
Umwelt-
und Bauaufsichtsamt, Sachgebiet
Bauaufsicht
|
03681
74-2432
|
Gesundheitsamt,
Lebensmittelüberwachung
|
03681
74-2991
|
Sperrzeiten in Gaststätten:
Art
des Gewerbes
|
Sperrzeiten |
Gaststätten
|
entfallen |
Spielhallen
und ähnliche Gewerbe nach § 33i GewO
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01:00
Uhr – 06:00 Uhr |
Veranstaltungen
im Freien, Festzelt und
Veranstaltungen nach § 60a GewO
|
22:00
Uhr – 06:00 Uhr |
Theater- oder Filmaufführungen im Freien
oder Festzelt
|
24:00
Uhr – 06:00 Uhr
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Biergärten,
Wirtschaftsgärten und von Gaststätten
benutzte Freiflächen und Festzelte
|
01:00
Uhr – 06:00 Uhr
|
Stadtverwaltung Suhl
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl
Öffnungszeiten:
Montag:
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08:00
Uhr bis 13:00 Uhr
|
Dienstag:
|
08:00
Uhr bis 17:00 Uhr
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Mittwoch:
|
Schließtag
|
Donnerstag:
|
08:00
Uhr bis 18:00 Uhr
|
Freitag:
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08:00
Uhr bis 13:00 Uhr
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Nach entsprechender
Vereinbarung auch samstags Termine möglich.
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