Vereinbarung zum Kinderschutz |
Im Jahr 2014 hat die Stadt Suhl die Vereinbarung zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. §§8 a und 72 a SGB VIII mit allen Freien Trägern abgeschlossen. Folgende Vorlagen stellen wir Ihnen hier zur Verfügung:
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