Das Elterngeld / Elterngeld Plus |
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, es selbst erziehen und betreuen und nicht mehr als 30 Wochenstunden tätig sind. Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte dritten Grades zählen zum berechtigten Personenkreis.
Erwerbstätige Eltern, die ihr Berufsleben unterbrechen erhalten Elterngeldleistung in Höhe von 65-100 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro. Der Mindestbetrag des Elterngeldes beträgt 300 Euro. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das zustehende Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind.
Lebt die berechtigte Person mit 2 Kindern, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder mit 3 oder mehr Kindern, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in einem Haushalt; so wird das zustehende Elterngeld um 10 % (mindestens 75 Euro) erhöht. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallender Erwerbseinkommen beziehen, erhalten allein die vollen 14 Monate Elterngeld. Elterngeld Plus Die neuen Regelungen gelten für Geburten ab dem 1. Juli 2015.
Das bisherige Elterngeld wird derzeit für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Das ändert sich mit dem Elterngeld Plus:
Künftig ist es Eltern, die in Teilzeit arbeiten, möglich, das Elterngeld Plus doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei Elterngeld Plus Monaten. Das Elterngeld sowie das Elterngeld Plus sind schriftlich beim Jugend- und Schulverwaltungsamt zu beantragen.
Zuständige Stelle für die Stadt Suhl:
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter |