Das Elterngeld / Elterngeld Plus

01-k-oAnspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, es selbst erziehen und betreuen und nicht mehr als 30 Wochenstunden tätig sind.

Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte dritten Grades zählen zum berechtigten Personenkreis.

Erwerbstätige Eltern, die ihr Berufsleben unterbrechen erhalten Elterngeldleistung in Höhe von 65-100 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro. Der Mindestbetrag des Elterngeldes beträgt 300 Euro.
Als Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes dient dem Grunde nach das Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes.

Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das zustehende Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind.

Lebt die berechtigte Person mit 2 Kindern, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder mit 3 oder mehr Kindern, die das 6. Lebensjahr cimg5838-2-k-onoch nicht vollendet haben, in einem Haushalt; so wird das zustehende Elterngeld um 10 % (mindestens 75 Euro) erhöht.
Das Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bezogen werden. Ein Elternteil kann höchstens für 12 Monate Elterngeld beantragen. Soweit der andere Elternteil in zwei Monaten nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig ist und ebenfalls Elterngeld beantragt, können zusätzlich zwei Partnermonate als Bonus gewährt werden. Die Bezugszeit kann zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich nur die Hälfte des Elterngeldes auszahlen zu lassen, dafür aber  über den doppelten Zeitraum.

Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallender Erwerbseinkommen beziehen, erhalten allein die vollen 14 Monate Elterngeld.

Elterngeld Plus

Die neuen Regelungen gelten für Geburten ab dem 1. Juli 2015.

Das bisherige Elterngeld wird derzeit für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Das ändert sich mit dem Elterngeld Plus: dsc02471-k-o-wKünftig ist es Eltern, die in Teilzeit arbeiten, möglich, das Elterngeld Plus doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei Elterngeld Plus Monaten.
Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate Elterngeld Plus. Alleinerziehende können das neue Elterngeld Plus im gleichen Maße nutzen. Bei der Elternzeit können Eltern wie bisher bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Künftig können aber 24 Monate statt bislang 12 zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.

Das Elterngeld sowie das Elterngeld Plus sind schriftlich beim Jugend- und Schulverwaltungsamt zu beantragen.

Zuständige Stelle für die Stadt Suhl:
Stadtverwaltung Suhl
Jugend- und Schulverwaltungsamt
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl
Tel. 0 36 81 / 74 - 26 35

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter  
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Familie/leistungen-und-foerderung.html
www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/