Veterinärwesen - Tierhalterpflichten |
Jeder Tierhalter hat per Gesetz vorgeschriebene Verpflichtungen. Anmeldung / Registrierung: Wer Rinder, Schweine (auch Minipig), Schafe, Ziegen, Pferde, Esel, Kamele, Wild, Bienen, Fische (außer Zierfische), Geflügel oder Tauben hält, hat dies im Gesundheitsamt, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung anzumelden. Dabei ist es egal ob es ein einzelnes Tier ist oder eine ganze Herde. Gemeldet werden müssen nicht nur Tiere die zur Lebensmittelgewinnung gehalten werden, sondern auch reine Liebhabertiere.
Hierzu füllen Sie bitte den Meldebogen aus und senden diesen an die:
Stadt Suhl Nach Eingang der schriftlichen Anmeldung wird der Tierhaltung eine Registriernummer zugeteilt und die Daten und Tierzahlen an die Thüringer Tierseuchenkasse (TSK) übermittelt. Einmal jährlich (Anfang Januar) wird von der TSK ein Meldeformular verschickt, um die Tierzahlen zu aktualisieren. Sollten Sie im Laufe des Jahres Tiere erwerben, sind diese der Tierseuchenkasse nachzumelden. Im Fall der Aufgabe der Tierhaltung sollte ebenfalls eine Meldung an das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung erfolgen. Dokumentation: Gemäß Viehverkehrsverordnung und Tierhalter-Nachweis-Verordnung sind diverse Dokumentationen vorzunehmen. Hier finden Sie Muster um Ihre Dokumentation in übersichtlicher Weise vorzunehmen:
Sollten Sie Hilfe beim ausfüllen der Dokumente haben, so wenden Sie sich an uns, wir helfen Ihnen gerne und erklären Ihnen wie die Dokumente vorschriftsmäßig ausgefüllt werden müssen.
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