Verkehrsbezogene Immissionen und Luftreinhalteplan

Luftschadstoffe aus dem Straßenverkehr stellen eine gesundheitliche Belastung für die betroffenen Anwohner und die Umwelt dar. Zu nennen sind dabei insbesondere die Schadstoffe Staub (Feinstaub) und Stickstoffdioxid. Die Reduktion dieser Schadstoffe ist insbesondere an den Hauptverkehrsachsen eine große Herausforderung für die Städte.

Im Jahr 2010 wurde die EU-Luftqualitätsrichtlinie (Richtlinie 2008/50/EG) in deutsches Recht umgesetzt. Für die Schadstoffbegrenzungen in der Bundesrepublik Deutschland gilt die 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV).

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit legt die Verordnung u.a. folgende (Langzeit-) Immissionsbegrenzungen fest:

Schadstoff

Mittelung über

Grenzwert
[
µg/m3]

zulässige Überschreitungen pro Kalenderjahr

Norm: 39. BImSchV

Schwefeldioxid (SO2)

1-Stunde

350 µg/m3

24

§ 2 Abs. 1

24-Stunden

125 µg/m3

3

§ 2 Abs. 2

Stickstoffdioxid (NO2)

1-Stunde

200 µg/m3

18

§ 3 Abs. 1

Kalenderjahr

40 µg/m3

 

§ 3 Abs. 2

Feinstaub PM10

(aerodynamischen Partikeldurchmesser < 10 µm)

24-Stunden

50 µg/m3

35

§ 4 Abs. 1

Kalenderjahr

40 µg/m3

 

§ 4 Abs. 2

Feinstaub PM2,5

(aerodynamischer Partikeldurchmesser < 2,5 µm)

Kalenderjahr

25 µg/m3

 

§ 5 Abs. 2

Blei

Kalenderjahr

0,5 µg/m3

 

§ 6

Benzol

Kalenderjahr

5 µg/m3

 

§ 7

Kohlenmonoxid

8-Stunden-mittel des Tages

10 mg/m³

 

§ 8

Ozon

8-Stunden-
mittel des Tages

120 µg/m3

25

§ 9 Abs. 1

 

Schadstoffüberschreitungen in Suhl

Die Immissionsmessungen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) haben an der verkehrsbezogenen Messstelle Dr.-Theodor-Neubauer-Straße in Suhl im Jahr 2010 einen Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von 43 µg/m³ ergeben (Immissionsgrenzwert nach der 39. BImSchV für NO2: 40 µg/m³).

Aufgrund dieser Überschreitung war für die Stadt Suhl ein Luftreinhalteplan zur Reduzierung der NO2-Belastung aufzustellen. Der Stadt Suhl wurde eine, durch die Europäische Kommission notifizierte Fristverlängerung für die Einhaltung des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid von 5 Jahren eingeräumt.

Luftmessstation Dr.Theodor-Neubauer-StraßeSeit dem Jahr 2013 gibt es an der Messstelle in der Dr.-Theodor-Neubauer-Straße in Suhl keine Überschreitungen des Stickstoffdioxid-Jahresmittelwertes mehr.

Die aktuellen Messdaten, sowie die gemessenen Daten der vergangenen Jahre können auf der Homepage der Thüringer Landesanstalt für Umwelt eingesehen werden.

Messstelle Friedrich-König-Straße

Messstelle Dr.-Theodor-Neubauer-Straße

 

 

Luftreinhalteplan

lrp_suhl_klRechtsgrundlage für die Aufstellung eines Luftreinhalteplans ist § 47 Abs. 1 und 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der 39. BImSchV). Danach müssen die zuständigen Behörden (in Thüringen: Thüringer Landesverwaltungsamt) einen Luftreinhalteplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Verminderung von Schadstoffen vorsieht, wenn die durch Rechtsverordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte einschließlich festgelegter Toleranzmargen überschritten werden.

Gegenstand eines solchen Luftreinhalteplans sind gemäß Anlage 13 zur 39. BlmSchV im Wesentlichen:

             die Beschreibung der Überschreitungssituation, 

             die Verursacheranalyse,

             die Betrachtung der voraussichtlichen Entwicklung der Belastungssituation,

             die Bestimmung von Maßnahmen.

Der Luftreinhalteplan für die Stadt Suhl wurde im Jahr 2012 erstellt. Darin sind emissionssenkende Maßnahmen vorgegeben. Das Ziel des Luftreinhalteplanes, die festgelegten Grenzwerte für Luftschadstoffe ab dem Jahr 2015 nicht mehr zu überschreiten, wurde erreicht. Seit 2013 werden kontinuierlich geringere Stickstoffdioxidkonzentrationen in der Dr.-Theodor-Neubauer-Straße gemessen. Solange es bei diesen Grenzwertunterschreitungen bleibt, wird der Luftreinhalteplan der Stadt Suhl auch nicht mehr fortgeschrieben. Dennoch werden die Maßnahmen von der Stadt Suhl weiter umgesetzt, um die Luftqualität an den Hauptverkehrsstraßen weiter zu verbessern.