Hinweise zu SEPA
SEPA – Was ist das und was bedeutet es für Sie und Ihren Zahlungsverkehr mit der Stadtverwaltung Suhl?


Dieses Informationsblatt als PDF-Datei öffnen / herunterladen
 Die "Einzugsermächtigung-Kombimandat" öffnen / herunterladen

Über SEPA

SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area, zu deutsch: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser besteht aus den 27 EU-Staaten, den weiteren EWR-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz und Monaco.

Im SEPA-Raum werden europaweit standardisierte Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) angeboten. Dies bedeutet, dass Zahlungen künftig einheitlich mit Angabe von IBAN und BIC statt wie bisher mit Kontonummer und Bankleitzahl erfolgen müssen.

Von der Umstellung auf das SEPA-Verfahren ist jeder Kontoinhaber betroffen, egal ob Privatperson, Unternehmer oder Kommune. Ab dem 01.02.2014 sind ausschließlich SEPA-Zahlungen möglich, aber bereits jetzt können diese neben den bisherigen nationalen Verfahren ausgeführt werden. 

Was sind IBAN und BIC und wo sind sie zu finden?

IBAN bedeutet International Bank Account Number und steht für Ihre internationale Bankverbindung/Kontonummer. In der IBAN sind neben dem Länderkennzeichen DE für Deutschland auch Ihre bisherige Kontonummer und Bankleitzahl verschlüsselt. BIC ist der Business Identfifier Code – die internationale Bankleitzahl.

Beispiel – Hauptkonto der Stadtverwaltung Suhl:

 BLZ:   84050000 
 Konto-Nr.:   1705004144
 IBAN:

 DE59840500001705004144
 (DE für Deutschland, 59 = Prüfziffer, dann BLZ und Konto-Nr.)

 BIC:  HELADEF1RRS
                                                
               
Ihre eigene IBAN und den BIC ihrer Bank finden Sie auf Ihrem Kontoauszug  oder auch im Online-Banking, etwa unter „Meine Daten“, „Kontodetails“ oder ähnlichem. Zudem sind diese Angaben  auch schon auf den Bankkundenkarten der meisten Banken aufgedruckt.

 


Was ändert sich, wenn Sie etwas an die Stadtverwaltung Suhl überweisen wollen?

 

Durch die Banken stehen bereits Überweisungsvordrucke für SEPA-Zahlungen zur Verfügung. Wir, die Stadtverwaltung Suhl, geben auf Rechnungen und Bescheiden unsere IBAN und BIC mit an; Sie können dann diese anstelle der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl verwenden.

 

 

Einige Banken nehmen von ihren Kunden auch weiterhin Zahlungsanweisungen mit Kontonummer und Bankleitzahl an und rechnen diese selbst in IBAN und BIC um. Ob Ihre Hausbank diesen Service anbietet, erfragen Sie bitte dort. Doch auch diese Übergangszeit läuft nur bis Februar 2016.

 

 

Was ändert sich, wenn Sie Zahlungen von der Stadtverwaltung Suhl erhalten?

 

Wenn Sie uns Ihre Bankverbindung erst (neu) mitteilen, so geben Sie bitte auch gleich Ihre IBAN und BIC mit an. Dann muss später keine Änderung mehr erfolgen, wenn nur noch ausschließlich SEPA-Zahlungen möglich sind.

 

Ist uns Ihre Bankverbindung bereits bekannt, werden wir diese in IBAN und BIC umwandeln. Dies erfolgt über ein Konvertierungsprogramm und ist nicht in jedem Fall erfolgreich. Sollte uns keine Umwandlung möglich sein, werden wir Sie anschreiben und um Mitteilung Ihrer IBAN und BIC bitten.

 

Was ändert sich, wenn Sie der Stadtverwaltung Suhl eine Einzugsermächtigung erteilt haben?

Im SEPA-Verfahren wird es keine Einzugsermächtigungen mehr geben, die Abbuchung erfolgt dann auf Grundlage eines sogenannten SEPA-Mandates. Dieses Mandat kann sowohl für einmalige als auch für wiederkehrende Zahlungen erteilt werden. Das SEPA-Mandat ist nur gültig, wenn es uns schriftlich und mit Originalunterschrift vorliegt, eine Erteilung über Fax oder Email ist somit nicht mehr möglich.

 

 

Das SEPA-Mandat enthält neben Ihren Angaben (Zahlungspflichtiger) und denen des ggf. abweichenden Kontoinhabers (Zahlungspartner) auch genauere Angaben zum Zahlungsempfänger (Stadtverwaltung Suhl). Jedes Mandat erhält durch die Mandatsreferenz sowie die Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier – CI) eine eindeutige Zuordnung, welche den Einziehenden eindeutig kennzeichnet.

 

Auf dem Kontoauszug stehen dann die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz (Mandatsnummer) und das Erteilungsdatum des Mandates, damit Sie die Abbuchungen eindeutig zuordnen können.

 

Grundsätzlich könnten bereits erteilte Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate umgewandelt werden. Das ist mit einer nicht zu unterschätzenden Fehleranfälligkeit bei der Umstellung des Datenbestandes sowie einem enormen Arbeitsaufwand verbunden. So müssen die vorhandenen Einzugsermächtigungen einzeln auf SEPA-Fähigkeit geprüft werden, z. B. ob sie mit Originalunterschriften vorliegen. Ist dies nicht so (Fax, etc.), muss in jedem Fall ein (neues) SEPA-Mandat erteilt werden.

 

Daher hat sich die Stadtverwaltung Suhl entschlossen, alle Bürger, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, zur Abgabe eines SEPA-Mandates aufzufordern. Die bisherigen Einzugsermächtigungen verlieren damit zum 31.01.2014 ihre Gültigkeit. Wird kein SEPA-Mandat erteilt, werden wir nicht weiter abbuchen – Sie müssen die Zahlungen dann selbstständig anweisen. 

 

 

Vor Ausführen der SEPA-Lastschrift wird der Zahlungspartner von uns mit Angabe von Mandatsnummer, Fälligkeit und Betrag über unsere Abbuchungsabsicht informiert. Dies kann zusammen mit Bescheiden und Rechnungen oder der Mitteilung der Mandatsreferenz erfolgen.

 

 

Im Gegensatz zur Einzugsermächtigung, die unbefristet gilt (solange nicht etwas anderes vereinbart wurde), verliert ein SEPA-Mandat 36 Monate nach der letzten Nutzung automatisch seine Gültigkeit. Soll nach diesem Zeitraum wieder abgebucht werden, muss ein neues Mandat erteilt werden.

 

Ein SEPA-Mandat kann nur für künftige Fälligkeiten erteilt werden, da vielfältige Fristen bei der Bearbeitung sowie der Einreichung bei der Bank beachtet werden müssen. Eine rückwirkende Abbuchung ist somit nicht mehr möglich.    

 

Bei eventuell auftretenden Fragen können Sie sich zu den Sprechzeiten an die Kämmerei der Stadtverwaltung Suhl, Sachgebiet Stadtkasse / Vollstreckung wenden.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch von Ihrer Hausbank oder im Internet (z. B. www.sepadeutschland.de ).