Wehrerfassung |
Ordnungs- und Bürgeramt Wehrerfassung
Der Bundestag hat am 28. April 2011 das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011) beschlossen. Nach diesem Gesetz können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, ab 1. Juli 2011 freiwillig für den Wehrdienst verpflichten. Zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über die Tätigkeiten in den Streitkräften übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Daten (Familiennamen, Vornamen, gegenwärtige Anschrift) zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden (§ 58c Soldatengesetz). Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die betroffenen Personen der Datenübermittlung widersprechen (§ 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz). Betroffene mit Hauptwohnung in Suhl haben die Möglichkeit, bei der Stadtverwaltung, Ordnungs- und Bürgeramt/Einwohnermeldeamt, Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl ihr Widerspruchsrecht geltend zu machen. Die Übermittlungssperre kann entweder formlos oder per Download aus unserem Formularbereich beantragt werden.
Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Suhl Öffnungszeiten: Bürgeramt
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