Vorläufiger Reisepass |
Ordnungs- und Bürgeramt Vorläufiger Reisepass Sie benötigen:
Der vorläufige Reisepass wird ausgestellt, wenn der/die Passbewerber/in glaubhaft macht, dass er/sie den Reisepass kurzfristig benötigt und die Ausstellung eines Express eReisepasses (Europasses) nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlichen erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Der vorläufige Reisepass wird befristet nur für die aktuelle Reise ausgestellt. Die Gültigkeit beträgt max. ein Jahr. Gebühr: 26,00 €
Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Suhl Öffnungszeiten:
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