Vorläufiger Reisepass

Ordnungs- und Bürgeramt
Einwohnermelde- und Passbehörde

Vorläufiger Reisepass

Sie benötigen:

  • Ihren alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist  oder
  • Ihren Kinderausweis/Kinderreisepass oder
  • Ihren Personalausweis
  • Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Eheurkunde
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (farbig oder schwarz-weiß) Größe: 45x35 mm, Hochformat ohne Rand, Frontalaufnahme.

Der vorläufige Reisepass wird ausgestellt, wenn der/die Passbewerber/in glaubhaft macht, dass er/sie den Reisepass kurzfristig benötigt  und die Ausstellung eines Express eReisepasses (Europasses) nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlichen erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

Der vorläufige Reisepass wird befristet nur für die aktuelle Reise ausgestellt.

Die Gültigkeit beträgt max. ein Jahr.

Gebühr: 26,00 €

 

Ansprechpartner:
03681 74-2300

Stadtverwaltung Suhl
Friedrich-König-Straße 42 
98527 Suhl  

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
1. Samstag
im Monat:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr