Vorbescheid

Umwelt- und Bauaufsichtsamt
Sachgebiet Bauaufsicht

Baugenehmigungsverfahren

Vor Einreichung des Bauantrags ist auf Antrag des Bauherrn zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid zu erteilen.  

Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Die Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.


Ansprechpartner:
(0 36 81) 74 24 32
(0 36 81) 74 26 57

(0 36 81) 74 26 70
(0 36 81) 74 24 31
(0 36 81) 74 24 23 

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Nach entsprechender Vereinbarung auch samstags Termine möglich