Untersuchungsberechtigungsschein |
Ordnungs- und Bürgeramt Einwohnermelde- und Passbehörde Untersuchungsberechtigungsschein Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einmalig einen Untersuchungsberechtigungsschein für die Erst- bzw. Nachuntersuchung.Sie benötigen:
Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Suhl Öffnungszeiten:
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