Sozialgeld |
Job Center Arbeitsgemeinschaft Suhl Sozialgeld Wer bekommt Sozialgeld? Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten als Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Sozialgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) haben. Anspruchsberechtigt sind auch Bezieher von Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung auf Zeit. Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft, die Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer beziehen oder das 65. Lebensjahr vollendet haben, haben keinen Anspruch auf Sozialgeld. Leistungsumfang Das Sozialgeld umfasst folgende Leistungen:
Anspruch auf Zahlung eines Zuschlages nach dem Bezug von Arbeitslosengeld besteht hier nicht. Die Höhe der Regelleistung und der Mehrbedarfe entspricht der des Arbeitslosengeldes II. Einkommen Einnahmen aus einer nicht selbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit, Entgeltersatzleistungen sowie Arbeitslosengeld oder Krankengeld, Kapital- und Zinserträge oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Unterhaltsleistungen, Kindergeld Renten, Einnahmen aus Aktienbesitz. Öffnungszeiten:
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