Sozialgeld
Job Center Arbeitsgemeinschaft Suhl
Sozialgeld
Wer bekommt Sozialgeld?

Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten als Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Sozialgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) haben.

Anspruchsberechtigt sind auch Bezieher von Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung auf Zeit.

Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft, die Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer beziehen oder das 65. Lebensjahr vollendet haben, haben keinen Anspruch auf Sozialgeld.


Leistungsumfang

Das Sozialgeld umfasst folgende Leistungen:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts,
  • Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt,
  • Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie
  • die Gewährleistung eines Darlehens bei Bestehen eines unabweisbaren Bedarfs im Einzelfall.

Anspruch auf Zahlung eines Zuschlages nach dem Bezug von Arbeitslosengeld besteht hier nicht. Die Höhe der Regelleistung und der Mehrbedarfe entspricht der des Arbeitslosengeldes II.


Einkommen

Einnahmen aus einer nicht selbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit, Entgeltersatzleistungen sowie Arbeitslosengeld oder Krankengeld, Kapital- und Zinserträge oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Unterhaltsleistungen, Kindergeld Renten, Einnahmen aus Aktienbesitz.

Öffnungszeiten:

Montag: 07:30 - 13:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 13:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr*
Mittwoch: 07:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 13:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 13:00 Uhr
* nur mit vereinbartem Termin