Schornsteinfegerwesen

Ordnungs- und Bürgeramt
Gewerbeangelegenheiten

Vollzug Schornsteinfegerhandwerksgesetz
  • Beitreibung von Schonsteinfegergebühren
  • Verweigerung von Kehr- und Überprüfungsarbeiten


Ansprechpartner:

03681 74-2971

03681 74-2970

Stadtverwaltung Suhl
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl

 

Kehrbezirkseinteilung

Die Stadt Suhl ist in insgesamt sechs Kehrbezirke eingeteilt, in denen je ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (bBSF) die hoheitlichen Aufgaben (z. B. Feuerstättenschau) wahrnimmt. Damit Sie sich als Eigentümer oder im Wettbewerb tätiger Schornsteinfegerbetrieb darüber informieren können, wer der jeweils zuständige bBSF ist, finden Sie nachfolgend eine Zuordnung nach Straßennamen sowie entsprechende Kontaktdaten.

 Übersicht Kehrbezirkseinteilung (204kb / PDF)

 

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Nach entsprechender Vereinbarung auch samstags Termine möglich