Sanktionen |
Job Center Arbeitsgemeinschaft Suhl
Sanktionen Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II / Sozialgeldes Neben dem Grundsatz des Förderns steht gleichberechtigt der Grundsatz des Forderns. Sie sind daher verpflichtet, konkrete Schritte zur Behebung Ihrer Hilfebedürftigkeit zu unternehmen. So müssen Sie sich vorrangig und selbständig um die Beendigung Ihrer Erwerbslosigkeit bemühen und aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die dieses Ziel unterstützen. Kommen Sie diesen Verpflichtungen ohne wichtigen Grund nicht nach, hat dies weit reichende Sanktionen in Form von Kürzungen oder sogar Wegfalls der Leistungen zur Folge. Dies gilt auch im Falle weiterer Pflichtverletzungen, wie zum Beispiel dem Abbruch einer zumutbaren Eingliederungsmaßnahme oder Versäumnissen bei einer Meldeaufforderung. Pflichtwidriges Verhalten Wenn Sie sich trotz Rechtsfolgebelehrung weigern,
treten Sanktionen ein. Öffnungszeiten:
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