Pflegekinderwesen |
Jugend- und Schulverwaltungsamt SG Sozialer Dienst Pflegekinderwesen Bei Bedarf einer Fremdunterbringung eines Kindes ist besonders im Kleinkinderbereich die Hilfe zur Erziehung in einer Pflegefamilie gemäß § 33 KJHG der Heimerziehung vorzuziehen. Es sind geeignete Pflegefamilien zu finden. Während der Pflegezeit werden Pflegeeltern und -kinder vom Jugendamt betreut. Ansprechpartner: (0 36 81) 74 25 35 Öffnungszeiten:
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