Personalausweis |
Ordnungs- und Bürgeramt Personalausweis Ab Vollendung des 16. Lebensjahres unterliegt man der Personalausweispflicht. Die Pflicht entfällt, wenn man über einen gültigen Reisepass verfügt. Bei einer Beantragung vor dem vollendeten 16. Lebensjahr bedarf es der Zustimmung der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Vormund). Für Antragsteller unter 24 Jahre wird der Ausweis für 6 Jahre und für Antragsteller über 24 Jahre für 10 Jahre ausgestellt. Sie benötigen:
Hinweis: Ein/e Sachbearbeiter/in füllt den Antrag in Ihrem Beisein aus. Sie/Er benötigt Ihre eigenhändige Unterschrift, weswegen Sie sich nicht vertreten lassen können.
Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Suhl Öffnungszeiten:
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