Parkberechtigung für Schwerbehinderte

Ordnungs- und Bürgeramt
Einwohnermelde- und Passwesen

Parkberechtigung für Schwerbehinderte

  • Eine Parkberechtigung für Schwerbehinderte kann bei der Melde- und Passbehörde gebührenfrei beantragt werden.
  • Die Erteilung der Parkberechtigung für Schwerbehinderte ist vom Versorgungsamt zu entscheiden.
  • Die Parkberechtigung wird von der Melde- und Passbehörde nur ausgestellt.

Ansprechpartner:
03681 74-2300
03681 74-2784

Stadtverwaltung Suhl
Friedrich-König-Straße 42 
98527 Suhl

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
1. Samstag
im Monat:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr