Heilpraktikergesetz

Ordnungs- und Bürgeramt
Gewerbeangelegenheiten

 

Erteilung der Heilpraktikererlaubnis (allgemein oder beschränkt auf den psychotherapeutischen oder physiotherapeutischen Bereich)

Voraussetzungen:

  • Vollendung des 25. Lebensjahres
  • mindestens Hauptschulabschluss
  • sittliche Zuverlässigkeit
  • gesundheitliche Eignung
  • bestandene Kenntnisüberprüfung
  • Antragsteller muss Wohnsitz in Suhl haben oder nachweisen, dass die Heilpraktikertätigkeit in Suhl ausgeübt werden soll. 

Ansprechpartner: 03681 74-2970

Stadtverwaltung Suhl
Friedrich-König-Straße 42 
98527 Suhl

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Nach entsprechender Vereinbarung auch samstags Termine möglich