Unbedenklichkeitsbescheinigung

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Kämmerei

SG Stadtkasse

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, dass für die antragstellende Person keine Verbindlichkeiten (z. B. Gewerbesteuern, Grundbesitzabgabenforderungen oder dgl.) gegenüber der Stadt Suhl bestehen.

Ansprechpartner:

(03681) 74 24 84

oder

Neues Rathaus, 5. Etage, Zimmer 509

 

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Nach entsprechender Vereinbarung auch samstags Termine möglich