Unbedenklichkeitsbescheinigung |
Unbedenklichkeitsbescheinigung Kämmerei SG Stadtkasse Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, dass für die antragstellende Person keine Verbindlichkeiten (z. B. Gewerbesteuern, Grundbesitzabgabenforderungen oder dgl.) gegenüber der Stadt Suhl bestehen. Ansprechpartner: (03681) 74 24 84 oder Neues Rathaus, 5. Etage, Zimmer 509
Öffnungszeiten:
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