Sozialamt
SG Sonstige soziale Aufgaben/ Staatsangehörigkeitsbehörde
Antrag auf Einbürgerung
Es gibt 2 Arten der Einbürgerung (wobei grundsätzlich die bisherige Staatsangehörigkeit abgegeben werden muss)
1. Ermessenseinbürgerung
- Voraussetzung für die Ermessenseinbürgerung ist:
- ein mindestens 3 jähriger rechtmäßiger Aufenthalt
- der/die Einzubürgernde muss mit einem/einer Deutschen verheiratet sein
- kein Bezug von ALG II oder Sozialhilfe
- keine Straftaten
- Der Antrag muss bei der Stadtverwaltung Suhl gestellt werden. Für diesen Antrag wird benötigt:
- 1 Lichtbild
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung
- Arbeitsvertrag
- Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate
- Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate des Ehepartners
- Mietvertrag
- Geburtsurkunde (wenn nötig mit Übersetzung)
- Heiratsurkunde
- Meldebescheinigung
Die Entscheidung, ob der Einbürgerung stattgegeben wird, trifft das Thüringer Landesverwaltungsamt.
2. Anspruchseinbürgerung
- Voraussetzung für die Anspruchseinbürgerung ist:
- ein mindestens 8 jähriger rechtmäßiger Aufenthalt
- keine Straftaten
- Der Antrag muss bei der Stadtverwaltung Suhl gestellt werden. Für diesen Antrag wird benötigt:
- 1 Lichtbild
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung
- Arbeitsvertrag / ALG II Bescheid / Sozialhilfebescheid
- Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate
- Mietvertrag
- Geburtsurkunde (wenn nötig mit Übersetzung)
Die Entscheidung der Antragstellung der Anspruchseinbürgerung trifft die zuständige Behörde (Stadtverwaltung Suhl)
Ansprechpartner: (03681) 74 30 04
Öffnungszeiten:
Montag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Dienstag: |
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: |
Schließtag |
Donnerstag: |
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
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