Sozialamt
SG Sonstige soziale Aufgaben / Ausländerbehörde
- Erteilung Aufenthaltstitel
- Einen Aufenthaltstitel benötigt jeder Ausländer der sich dauerhaft in Deutschland aufhält.
- Die Aufenthaltstitel unterteilen sich in Aufenthaltserlaubnis (befristet) und Niederlassungserlaubnis (unbefristet).
- Für den Erhalt eines Aufenthaltstitels muss ein Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Für diesen Antrag wird benötigt:
- 1 Lichtbild
- Krankenversicherungsnachweis (Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung)
- Arbeitsvertrag / ALG II Bescheid / Sozialhilfebescheid
- Verdienstbescheinigung der letzten 3 Monate
- Mietvertrag
- Verpflichtungserklärung
- Die Abgabe einer
Verpflichtungserklärung ist Voraussetzung für eine Einladung
ausländischer Bürger zum touristischen Aufenthalt in Deutschland
- Für die Abgabe einer
Verpflichtungserklärung muss ein Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt
werden. Für diesen Antrag wird benötigt:
- Angaben
zu Ihrem Gast - Passkopie
- Ihr
Personalausweis oder Reisepass
- 29
Euro Gebühr gem. § 47 Abs. 12 AufenthV
- Mietvertrag
- Einkommensnachweise
(Lohnzettel der letzten 3 Monate/ BWA's/ Einkommensteuerbescheide)
- Arbeitsvertrag
- ggf.
ist eine Hinterlegung einer Kaution/Bankbürgschaft/Sperrung eines
Sparbuches in der Höhe von 1.500 Euro pro Person notwendig
- Bei
einem geplanten Daueraufenthalt sind zusätzlich folgende Unterlagen
mitzubringen:
- aktuelle
Schufa Auskunft
- ausgefüllter
Fragebogen zum Familiennachzug (Nur bei FNZ im Aufnahmeprogramm)
- Nachweis
der Familienangehörigkeit (Nur bei FNZ im Aufnahmeprogramm)
Allgemeines
Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (z.B. Arztbesuch, Medikamente usw.). Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einen gesetzlichen Anspruch beruhen, im Gegensatz zu Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen. Die vorliegende Verpflichtung umfasst auch die Ausreisekosten (z.B. Flugticket) der eingeladenen Ausländer/in.
Ansprechpartner:
(03681) 74 29 08
(03681) 74 29 09
Öffnungszeiten:
Montag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Dienstag: |
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: |
Schließtag |
Donnerstag: |
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
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