Aufenthaltstitel

Sozialamt
SG Sonstige soziale Aufgaben / Ausländerbehörde

Erteilung Aufenthaltstitel

  • Einen Aufenthaltstitel benötigt jeder Ausländer der sich dauerhaft in Deutschland aufhält.
  • Die Aufenthaltstitel unterteilen sich in Aufenthaltserlaubnis (befristet) und Niederlassungserlaubnis (unbefristet).
  • Für den Erhalt eines Aufenthaltstitels muss ein Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt werden.

    Für diesen Antrag wird benötigt:
    • 1 Lichtbild
    • Krankenversicherungsnachweis (Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung)
    • Arbeitsvertrag / ALG II Bescheid / Sozialhilfebescheid
    • Verdienstbescheinigung der letzten 3 Monate
    • Mietvertrag
Ansprechpartner:
(03681) 74 29 08
(03681) 74 29 09

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
1. Samstag
im Monat:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr