Förderung des Ehrenamts in der Stadt Suhl |
Ehrenamtliches Engagement wird in der Stadt Suhl schon seit einigen Jahren in vielfältiger Art und Weise gewürdigt.
Neben den jährlichen Veranstaltungen zur Würdigung ehrenamtlicher Tätiger wie z.B. der Sportlerball sowie die Ehrenamtsveranstaltung im sozialen Bereich gewährt die Stadt Suhl in Ausführung und im Rahmen der „Vergabegrundsätze für die Förderung des Ehrenamts" der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 04.09.2003 Zuwendungen zur Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit in der Stadt Suhl.
Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Vereine und Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden sowie sonstige gemeinnützige, in der Stadt Suhl tätige Organisationen, Einrichtungen und Selbsthilfegruppen mit Sitz in Suhl. Hierbei wird die gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeit von Personen, die ihr Ehrenamt als Mitglieder, im Auftrag oder in Zusammenarbeit mit den Zuwendungsempfängern in der Stadt Suhl durchführen, gewürdigt. Diese Tätigkeiten müssen unentgeltlich erbracht werden, wobei Auslagenerstattungen oder Aufwandsentschädigungen nicht als Entgelt gelten. Es werden nur Personen berücksichtigt, deren ehrenamtliche Tätigkeit auf eine längere Dauer von mindestens 6 Monaten ausgerichtet ist und einen zeitlichen Aufwand von mindestens 10 Stunden im Monat erfordert. Die Förderung erfolgt durch Sach- oder Geldprämien, z.B. in den Bereichen Kultur, Sport, Tourismus und Jugend, oder durch eine personenbezogene Förderung in Höhe von zur Zeit 50 € pro Person und Jahr. Die Anträge sind bis zum 30.6. des laufenden Jahres bei den jeweiligen Fachämtern der Stadtverwaltung Suhl einzureichen. Ehrenamtlich Tätige, die arbeitslos und über 50 Jahre alt sind, können auch eine monatliche Zuwendung in Höhe von bis zu 40 € erhalten. Die Einzelheiten der möglichen Förderungen sind in der „Richtlinie zur Förderung des Ehrenamts in der Stadt Suhl" geregelt. Eine neue Form der Anerkennung ist nun durch die Vergabe der Thüringer Ehrenamtscard in der Stadt Suhl möglich. Dies beschloss der Suhler Stadtrat am 21.01.2009 (Beschluss Nr. 867/13/2009 vom 21.01.2009). |