Betriebszeiten für Rasenmäher & Co |
Die meisten motorgetriebenen Geräte dürfen im Freien werktags (Montag bis Samstag) in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr betrieben werden. Eine Ausnahme bilden benzinmotorbetriebene Grastrimmer/Graskantenschneider, Freischneider sowie Laubbläser und Laubsammler, die nicht mit dem Umweltzeichen gekennzeichnet sind. Sie dürfen werktags nur in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr betrieben werden. Für alle betroffenen Maschinen und Geräte gilt ein generelles Betriebsverbot an Sonn- und Feiertagen! Eine Übersicht zu diesen Maschinen und Geräten finden Sie im Gesetzestext der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Weitere Regelungen zu ruhestörendem Lärm finden Sie in der Stadtordnung (Ordnungsbehördliche Verordnung). Fragen dazu werden von der Unteren Immissionsschutzbehörde des Umwelt- und Bauaufsichtsamtes der Stadt Suhl beantwortet. |