Artenschutz |
Geschützte heimische und exotische ArtenIm Washingtoner Artenschutzabkommen (WA; engl.: CITES Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) sind heute weltweit mehr als 5.000 Tierarten und ca. 28.000 Pflanzenarten unter Schutz gestellt. Dazu gehören zum Beispiel Greifvögel, Riesenschlangen und Orchideen.
Durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung
werden die internationalen Regelungen national ergänzt und ausgefüllt. Somit
sind nicht nur Exoten, sondern auch heimische Arten geschützt. Für besonders und streng geschützte Arten sind daher u. a. Regelungen zum Verkauf, zur Anzeige- bzw. Meldepflicht und zur Kennzeichnung zu beachten.
ZuständigkeitenZuständig für den Vollzug des Artenschutzes in Thüringen sind seit dem 02.05.2008 die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Ihr Ansprechpartner für die kreisfreie Stadt Suhl:
Stadtverwaltung Suhl
Tel: 03681 / 74 24 66
Hinweis: Entscheidend für die örtliche Zuständigkeit ist der Haltungsort des betroffenen Tieres und nicht der Wohnort des Halters.
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