Artenschutz

Geschützte heimische und exotische Arten

GraupapageiIm Washingtoner Artenschutzabkommen (WA; engl.: CITES Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) sind heute weltweit mehr als 5.000 Tierarten und ca. 28.000 Pflanzenarten unter Schutz gestellt. Dazu gehören zum Beispiel Greifvögel, Riesenschlangen und Orchideen. 

Durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung werden die internationalen Regelungen national ergänzt und ausgefüllt. Somit sind nicht nur Exoten, sondern auch heimische Arten geschützt.

Alle europäischen Vogelarten, z. B. Mauersegler, Sperling, Amsel, Elster usw. werden durch die Europäische Vogelschutzrichtlinie geschützt. Die geschützten Arten aller übrigen Tiergruppen und Pflanzen sind in den Anhängen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EG erfasst. Zum Schutz der internationalen und einheimischen Tiere und Pflanzen wurden daher eine Reihe gesetzlicher Vorgaben zur Regelung von Handel, Haltung, Zucht, Tarnsport usw. erstellt.

Für besonders und streng geschützte Arten sind daher u. a. Regelungen zum Verkauf, zur Anzeige- bzw. Meldepflicht und zur Kennzeichnung zu beachten.


Zuständigkeiten 

Zuständig für den Vollzug des Artenschutzes in Thüringen sind seit dem 02.05.2008 die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Ihr Ansprechpartner für die kreisfreie Stadt Suhl:

Stadtverwaltung Suhl
Umwelt- und Bauaufsichtsamt
Untere Naturschutzbehörde
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl

Tel:      03681 / 74 24 66
Fax:     03681 / 74 23 45
Email:  Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

Hinweis:  Entscheidend für die örtliche Zuständigkeit ist der Haltungsort des betroffenen Tieres und nicht der Wohnort des Halters.