K5 – 1 Hinweise zur Jugendgerichtshilfe

 

  1. Die Jugendgerichtshilfe
    versteht sich als Partner und Mittler zwischen dem straffällig gewordenen
    - jungen Menschen,
    - dem Jugendgericht und
    - der Jugendhilfe.

  2. Die Jugendgerichtshilfe
    ist kostenlos und wird all denen gewährt, die zur Tatzeit 14 - 18 Jahre (Jugendliche) oder 18 - 21 Jahre (Heranwachsende) sind.

  3. Die Jugendgerichtshilfe
    wird in der Regel durch die Polizei oder durch die Staatsanwaltschaft von der jeweiligen Straftat oder einem laufenden Ermittlungsverfahren informiert.

  4. Die Jugendgerichtshilfe
    wendet sich dann mit einer Einladung an den jungen Rechtsverletzer und an dessen Eltern, wenn er noch keine 18 Jahre alt ist.

  5. Die Jugendgerichtshilfe
    kann auch demjenigen zuteil werden, der als so genannter Selbstmelder hier erscheint und Unterstützung braucht: Datenschutz, Diskretion, Freundlichkeit und Vertrauen sind selbstverständlich!

  6. Die Jugendgerichtshilfe
    wirkt danach (und in jedem Falle) im gesamten Strafverfahren mit, auch dann, wenn - aus welchen Gründen auch immer - die angebotene Hilfe zunächst nicht in Anspruch genommen worden ist.

  7. Die Jugendgerichtshilfe
    versucht dann im Gespräch unter „vier Augen" die
    - Erziehungs- und Lebenssituation,
    - die spätere Entwicklung des jungen Menschen,
    - seine persönlichen und familiären Probleme, 
    - die Freizeitinteressen und
    - seine jetzige Einstellung zur Straftat herauszufinden

  8. Die Jugendgerichtshilfe 
    fasst die Ergebnisse aller Gespräche in einem Jugendgerichtshilfebericht zusammen, der dem Gericht und der Staatsanwaltschaft zugeleitet wird. Der Beschuldigte kann diese Stellungnahme vorher lesen.

  9. Die Jugendgerichtshilfe
    unterbreitet in dem Bericht zugleich einen Vorschlag über die aus ihrer Sicht infrage kommende Maßnahme. Bei Heranwachsenden wird die Anwendung des Strafrechts (Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht) entsprechend dem Entwicklungsstand des jungen Menschen empfohlen. Die letzte Entscheidung trifft dann das Gericht.
  10. Die Jugendgerichtshilfe
    steht dem Beschuldigten im gesamten Verfahren bei und leistet auch danach immer wieder die erforderliche Unterstützung

  11. Ansprechpartner im Jugendamt
    Frau Teska Tel. 74 24 65 Buchstaben A -K
    Herr Keiner Tel. 74 25 33 Buchstaben L - Z