K4 – 9 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche


Hilfeart Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII )

Leistungen u. Leistungsformen:

  • Verhütung einer drohenden seelischen Behinderung
  • Beseitigung oder Minderung einer vorhandenen seelischen Behinderung und deren Folgen
  • Eingliederung des Behinderten in die Gesellschaft
  • Gestaltungsmöglichkeiten sind mit pädagogischen Hilfen entsprechend §§ 28 - 35 SGB VIII verbunden

Zielgruppen: Im Alter von 0 bis 18 Jahre

Leistungserbringer:

geeignete Einrichtung wird im Einzelfall entsprechend des konzeptionellen Angebotes ausgewählt