K4 – 7 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung |
Hilfeart Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ( § 35 SGB VIII )
Leistungen u. Leistungsformen:
Die ISP unterscheidet sich von anderen Angeboten der Hilfe zur Erziehung durch:
- größere Formenvielfalt (ambulantes oder mit Unterbringung verbundenes Angebot)
- größere Offenheit der Angebote (z.B. Verknüpfung mit erlebnispädagogischen Inhalten)
- eine von der individuellen Situation des Jugendlichen ausgehende Gestaltung der Hilfe
- deutlich höhere Betreuungsintensität (i.d.R. 1 Betreuer - 1 Minderjähriger)
- besonders problematische Einzelfälle, ältere Kinder und Jugendliche aus gefährdeten Milieus
- jeweiliger Träger, der die Leistung gemäß § 34 SGB VIII erbringt
Hinweis:
Die Entscheidung, die Maßnahme "Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung" zu gewähren, wird in jedem Fall vom Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes getroffen
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