K4 – 7 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung


Hilfeart Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ( § 35 SGB VIII )

Leistungen u. Leistungsformen:

Die ISP unterscheidet sich von anderen Angeboten der Hilfe zur Erziehung durch:

  • größere Formenvielfalt (ambulantes oder mit Unterbringung verbundenes Angebot)
  • größere Offenheit der Angebote (z.B. Verknüpfung mit erlebnispädagogischen Inhalten)
  • eine von der individuellen Situation des Jugendlichen ausgehende Gestaltung der Hilfe
  • deutlich höhere Betreuungsintensität (i.d.R. 1 Betreuer - 1 Minderjähriger)
  • besonders problematische Einzelfälle, ältere Kinder und Jugendliche aus gefährdeten Milieus
  • jeweiliger Träger, der die Leistung gemäß § 34 SGB VIII erbringt

Hinweis:

Die Entscheidung, die Maßnahme "Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung" zu gewähren, wird in jedem Fall vom Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes getroffen