Lärmaktionsplanung

Zur Umsetzung der europäischen Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie/2002/49/EG) hat die Stadt Suhl gemäß § 47 d des BImSchG alle 5 Jahre Lärmaktionspläne zu erstellen, mit dem die Lärmbelastung bewertet und Vorschläge für die Vermeidung und Verringerung der Lärmbelastung erarbeitet werden.

In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung wurden 2008 nur Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen über 6.000.000 Fahrzeugen pro Jahr betrachtet. In der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung wurde die Untersuchung auf Ballungsräume (Gebiet mit einer Einwohnerzahl von > 100.000 und einer Bevölkerungsdichte > 1.000 Einwohner pro km²) sowie von Orten in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen (Verkehrsaufkommen > 3.000.000 Fahrzeuge pro Jahr), Haupteisenbahnstrecken (Verkehrsaufkommen > 30.000 Züge pro Jahr) sowie Großflughäfen ausgedehnt. 2018 wurde der Lärmaktionsplan 2013 überprüft und fortgeschrieben.

Die letzten Lärmaktionspläne der Stadt Suhl können hier eingesehen werden:

24den_suhl-zentrum_2018

 pdf Lärmaktionsplan 2013 (2.93MB)

Der Lärmaktionsplan 2013 wurde am 16.10.2013 im Stadtrates der Stadt Suhl beschlossen (Stadtratsbeschluss Nr. 744/117/2013)

  pdf Lärmaktionsplan 2018 (5.5MB)

Der Lärmaktionsplan 2018 wurde am 04.07.2018 im Stadtrat der Stadt Suhl beschlossen (Stadtratsbeschluss Nr. 559/66/2018)

  pdf Lärmaktionsplan 2024 (5 MB)