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Bauleitplanung Drucken

Bauleitplanung ist das zentrale Instrument zur Ermöglichung von Bauvorhaben, zur Vermeidung städtebaulicher Fehlentwicklungen und zur sinnvollen Ordnung von Art und Maß der baulichen Nutzungen. Die Gemeinden haben die Aufgabe, Bauleitpläne aufzustellen, zu ändern oder zu ergänzen, um die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Öffentlichkeit und Behörden sind in einem förmlichen Verfahren zu beteiligen. Alle betroffenen öffentlichen und privaten Belange sind abwägend zu berücksichtigen. Rechtsgrundlage der Bauleitplanung ist das Baugesetzbuch.

Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende, sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Weiter sollen diese Pläne dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Dabei sind der allgemeine Klimaschutz zu berücksichtigen sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Schelrod 

 Auszug Planteil B-Plan "Schelrod"
 

Unterschieden werden muss zwischen dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in Grundzügen darzustellen. Der Flächennutzungsplan soll spätestens 15 Jahre nach seiner erstmaligen oder erneuten Aufstellung überprüft und, soweit erforderlich, geändert, ergänzt oder neu aufgestellt werden. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er bildet die Grundlage für weitere zum Vollzug dieses Gesetzbuchs erforderliche Maßnahmen und den Zulässigkeitsrahmen für bauliche und sonstige Vorhaben auf den Grundstücken.

Ein weitere wichtige Voraussetzung für die Bauleitplanung ist das Stadtentwicklungskonzept. Eine Stadt legt damit ihre künftige städtebauliche Entwicklung über einen bestimmten Zeithorizont (ca. 15 - 20 Jahre) fest. Schwerpunkt aus heutiger Sicht, nicht nur für die Stadt Suhl, ist dabei die Beantwortung der Frage, wie es trotz des demographischen Wandels (Entwicklung der Einwohnerzahl) gelingt, die Wirtschaftskraft und die Attraktivität der Stadt für ihre Bewohner und ihre Besucher zu sichern. 

 
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