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Aufgaben und Rechtsgrundlagen zum Wasser- und Gewässerschutz Drucken

Der Wasser- und Gewässerschutz ist eine öffentliche Aufgabe. Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern.

Die Europäische Union hat mit der Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft in der Wasserpolitik am 23. Oktober 2000 die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) erlassen. Daran wurden die jeweiligen Wassergesetze der einzelnen Bundesländer angepasst. Rechtsgrundlagen im Wasser- und Gewässerschutz sind das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts - Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und für den Freistaat Thüringen das Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Darauf begründen sich weitere Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder sonstige Vorschriften, die Regelungen zu spezielle Bereichen im Wasser- und Gewässerschutz enthalten. Beispielhaft seien die Thüringer Niederschlagswasserversickerungsverordnung (ThürVersVO), die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) oder die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) genannt.
 
Die Verwaltung im Bereich des Wasser- und Gewässerschutzes ist im Freistaat Thüringen in drei Ebenen gegliedert (§ 59 ThürWG). Das für Wasserwirtschaft zuständige Ministerium fungiert als oberste Wasserbehörde. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) nimmt die Funktionen der oberen Wasserbehörde wahr und schließlich erfüllen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der Unteren Wasserbehörde im übertragenen Wirkungskreis.

Die Unterhaltung der Gewässer 1. Ordnung, welche sich im Eigentum des Freistaats Thüringen befinden, obliegt dem TLUBN. Für das Stadtgebiet Suhl betrifft das die Lauter (ab Zusammenfluss Lange Lauter mit Goldene Lauter bis zur Einmündung in die Hasel) und die Hasel (ab Einmündung der Lauter bis zur Gemarkungsgrenze Wichtshausen / Dillstädt). Die übrigen Fließgewässer (z. B. Albrechtser Wasser, Lautenbach, Rimbach, Vesser, Goldene Lauter, Steina, die obere Hasel) befanden sich bis zum 31. Dezember 2019 als Gewässer 2. Ordnung in der kommunalen Unterhaltspflicht der Stadt Suhl. Seit dem 01. Januar 2020 ist der jeweils zuständige Gewässerunterhaltungsverband gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 des ThürWG für die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung zuständig.

Die Aufgaben im Bereich Wasser- und Gewässerschutz sind äußerst vielschichtig. Unter anderem gehören hierzu das Prüfen von Anträgen und Ausstellen wasserrechtlicher Genehmigungen zur Abwasser- und Niederschlagswassereinleitung, zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, zu Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten oder auch für bauliche Anlagen an, in, über oder unter Gewässern. Unabhängig von der aus den Genehmigungen resultierenden Überwachungspflicht sind regelmäßige Kontrollen der Gewässer und deren Uferbereiche erforderlich.

Für die Trinkwasserversorgung und ordnungsgemäße Ableitung, Beseitigung und Behandlung des Abwassers ist im Regelfall zuständig:

 

Wasser- und Abwasserzweckverband „Obere Gera" für den Ortsteil Gehlberg

Wasser- und Abwasser Verband Ilmenau (WAVI) für den Ortsteil Schmiedefeld

Zweckverband Wasser und Abwasser Suhl „Mittlerer Rennsteig" (ZWAS) im Stadtgebiet Suhl sowie den Ortsteilen Albrechts, Dietzhausen, Goldlauter-Heidersbach, Mäbendorf, Vesser und Wichtshausen


 
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