Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1
BauGB zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Gebietsentwicklung Schmücke
2025" der Stadt Suhl, OT Gehlberg
(von 08.05.2023. bis zum 12.06.2023)
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden zur frühzeitigen Information
der Öffentlichkeit der Lageplan zur Eingrenzung des Plangebietes und eine
textliche Erläuterung zur Veranlassung und zum Planungsziel des aufzustellenden
Plans veröffentlicht.
Der
Stadtrat hat am 08.03.2023 folgendes beschlossen:
Aufstellungsbeschluss
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gebietsentwicklung Schmücke 2025"
Beschlussnummer:
652/47/2023
- Auf
der Grundlage des § 1 Abs. 3 und § 2 BauGB sowie zur Sicherung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung wird für das in der Anlage dargestellte Gebiet ein
vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Gebietsentwicklung
Schmücke 2025" aufgestellt.
Vorhabenträger:
ildico
GmbH & Co. KG
Schmücke 5
98528 Suhl - OT Gehlberg
Vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Heuser
- Die
Bearbeitung und Erstellung der Planunterlagen soll durch ein vom Vorhabenträger
beauftragtes Planungsbüro erfolgen.
- Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
Der
Vorhabenträger beabsichtigt, die auf dem Gelände der „Schmücke" vorhandene
Bebauung in Gänze abzureisen und eine neue Gebietsentwicklung touristischer
Natur vorzunehmen. Geplant ist die Schaffung von insgesamt sechs Ferienhäusern
mit einer Größe von ca. 195 m² Grundfläche und zwei
Vollgeschossen; einem „Panorama-Contel" mit einer Grundfläche von ca. 550 m²
sowie fünf Vollgeschossen, welches ca. 33 Apartments beinhaltet; einer
„Rauchsauna" mit einer Grundfläche von 120 m² und einem Vollgeschoss; einem
„Panorama-Restaurant" mit einer Grundfläche von 640 m² und
einem Vollgeschoss, welches allerdings teileingegraben ist; einer Tiefgarage
mit 1000 m² Grundfläche (ca. 40 Stellplätze) sowie weitere 80 oberirdische
Stellplätze.
Es ist
davon auszugehen, dass das Vorhaben wegen der Lage im Außenbereich und im
Biosphärenreservat „Thüringer Wald" ohne Bebauungsplan nicht genehmigungsfähig
ist. Als Nutzungsart ist „Sondergebiet Hotel und Ferienhäuser" vorgesehen.
Zur
Entwicklung des Bereiches bietet das Baugesetzbuch die Möglichkeit, einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen zu lassen (§ 12 BauGB). Dabei kann
die Gemeinde die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger
auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Planes zur Durchführung
der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben und Erschließungsplan)
bereit und in der Lage ist, und sich zur Durchführung innerhalb einer
bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten vor dem
Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan verpflichtet
(Durchführungsvertrag).
Das Plangebiet
umfasst eine Fläche von 3 ha auf den Flurstücken 484/3, 482/3, 465/5, 464/4,
481/2, 464/6,
465/10, 462/3, 463/2, 487/1 teilweise, 487/2 teilweise, 486/3 teilweise, 465/11
teilweise, 486/2 teilweise, 44/3 teilweise der Flur 9 Gemarkung Gehlberg.
Bestätigung
nach § 38 der Thüringer Kommunalordnung Aufgrund von § 38 ThürKO wird
bestätigt, dass bei der Beschlussfassung keine Mitglieder des
Stadtrates beratend oder
entscheidend mitgewirkt haben, bei denen die Entscheidung eine Angelegenheit
betrifft, die ihnen oder ihren Angehörigen oder einer von ihnen vertretenen
natürlichen oder juristischen Person einen Vorteil oder Nachteil bringt.
Anlage: Lageplan mit Eingrenzung des Plangebietes 3.48 Mb
Während der genannten Frist kann jedermann Anregungen zu den
ausgelegten Planunterlagen schriftlich in der Stadtverwaltung Suhl, Dezernat
des Oberbürgermeisters, Stabstelle Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung, Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl oder per Mail an:
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vorbringen.
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