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Zebrawels – Änderung des Schutzstatus bitte beachten! Drucken
Gemäß den Beschlüssen der 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzabkommens im November 2022 treten ab 23. Februar 2023 offiziell Änderungen zum Schutzstatus verschiedener Tier- und Pflanzenarten in Kraft.

Damit wird u.a. der Zebrawels (Hypancistrus zebra), ein beliebter Fisch in der Süßwasseraquaristik, unter besonderen Schutz gestellt. Das natürliche Vorkommen des Zebrawelses ist der Rio Xingu in Brasilien. Dort ist der Fisch stark gefährdet.

Alle Halter der Art müssen ihren aktuellen Bestand nun vor dem Stichtag 23. Februar 2023 mit einem Tierbestandsmeldeformular bei der unteren Naturschutzbehörde anmelden. Spätere Neuzugänge dürfen nur noch mit einem entsprechenden Nachweis einer legalen Herkunft angemeldet und gehalten werden.

Weitere erstmalig geschützte Arten sowie die Tierbestandsanzeigen sind auf der Homepage der Stadt Suhl unter www.suhltrifft.de verfügbar. Außerdem werden weitere Informationen zum Thema zur Verfügung gestellt.
 
Formular Tierbestandsanzeige

Info zum Thema des BfN

Liste aller ab 23. Februar 2023 erstmalig geschützter Arten


 
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