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Little BirdAb sofort ist es auch in Suhl möglich, sich in einem Internetportal über alle Kindertageseinrichtungen und Tagesmütter zu informieren. Eltern können über das Portal nach kostenfreier Registrierung und Anmeldung in bis zu 3 Einrichtungen freie Plätze online anfragen. Das ist bis zu 24 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn in der Kindertageseinrichtung oder der Tagesmutter möglich, auch wenn das Kind zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht geboren ist.

Hier gelangen Sie zum Elternportal: https://portal.little-bird.de/Suhl/




Planfeststellungsverfahren Drucken
Planfeststellungsverfahren
B 281 OD Lichte, 1. BA

Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Region Mitte hat für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beim Thüringer Landesverwaltungsamt beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 9 Abs. 3 in Verbindung mit § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Neuhaus in den Gemarkungen Bock und Teich, Lichte und Wallendorf, in der Stadt Saalfeld in der Gemarkungen Schmiedefeld und Taubenbach und in der Stadt Suhl in der Gemarkung Albrechts beansprucht.

Gemäß Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) wird darauf hingewiesen, dass die Auslegung der Planunterlagen maßgeblich über das Internet erfolgt.

Die Planungsunterlagen sind auf der Homepage des Thüringer Landesverwaltungsamtes unter (https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/planfeststellungsverfahren/
anhoerungsverfahren-laufender-planfeststellungsverfahren) einsehbar.

Die Auslegung der Planunterlagen in der Stadt Suhl erfolgt ergänzend, soweit dies, abhängig von der jeweiligen Pandemiesituation, möglich ist. Die Planunterlagen liegen in der Zeit

vom 07.11.2022 bis 06.12.2022

während der Dienststunden
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

im Neuen Rathaus, Friedrich-König-Straße 42, 7. Etage, Zimmer 730, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Es ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich unter der Telefonnummer 03681 742425.

Parallel erfolgt die Auslegung auch in der Stadt Neuhaus und in der Stadt Saalfeld.

1. Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 06.01.2023, beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 540, Jorge-Semprún-Platz 4 in 99423 Weimar oder bei der Stadtverwaltung Suhl, Stabsstelle für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift oder in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 S. 3 ThürVwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 S. 3 ThürVwVfG).

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.

2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der
a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des § 63 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Vereine
b) sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen),
von der Auslegung des Plans.

3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen entstehende Kosten werden nicht erstattet.

4. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Planfeststellungsverfahren, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

5. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

6. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG).

7. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen,
- dass die für das Verfahren und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde das Thüringer Landesverwaltungsamt ist,
- dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden wird,
- dass die ausgelegten Planunterlagen die nach § 6 Abs. 3 UVPG notwendigen Angaben enthalten und
- dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gem. § 9 Abs. 1 UVPG ist.

André Knapp
Oberbürgermeister

 
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Di.:  8:00 - 17:00 Uhr
Mi.:  Schließtag
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