Was oftmals gut gemeint ist, entpuppt sich im Nachgang aber nicht immer auch als Solches.
Viele Katzen werden meist aus Mitleid oder vermeintlich großer Tierliebe gefüttert.
Das Aufstellen von Futterschalen für vermeintlich herrenlose Katzen birgt einige Probleme: eines der harmloseren sind dabei die Beschwerden über die Belästigungen durch streunende Katzen, die durch alle Gärten und Wohngebiete streifen.
Schwerwiegender jedoch ist die unkontrollierte Vermehrung der Katzen begünstigt durch die Fütterung, welche im Zusammenhang mit einer fehlenden Kastration sehr schnell zu einer Überpopulation führt.
Zu den Ursachen einer
Überpopulation zählen auch Katzen mit Freigang aus Privathaushalten, die
mit frei lebenden Katzen immer neue Nachkommen zeugen. Viele erkranken
an Leukose, Katzenschnupfen oder Katzenseuche - und infizieren wiederum
andere Artgenossen - ein ewiger Teufelskreis, welcher für eine nicht
unerheblich Anzahl von Tieren auch mit einem qualvollen Tod endet.
Deshalb unser dringlicher Appell: Bitte lassen Sie Ihre Katze oder Ihren
Kater kastrieren, damit die Gruppen der frei lebenden Katzen nicht
weiter wachsen.
Des Weiteren ist zu bedenken,
bleiben Futterreste zurück, ziehen diese ungewollt andere Tiere wie z.B.
Ratten und Marder, und somit weiter Probleme an.
Unter
Bezugnahme auf § 12 Abs. 7 der ordnungsbehördlichen Verordnung der
kreisfreien Stadt Suhl/Thüringen (sogenannte "Stadtordnung") vom
01.12.2015 in der Fassung vom 07.12.2020 weißt die Stadt Suhl noch
einmal ausdrücklich darauf hin, dass das Füttern fremder oder
herrenloser und streunender Katzen verboten ist.
Eine Zuwiderhandlung
stellt eine Ordnungswidrigkeit i.S. von § 19 Abs. 1 Nr. 29 Stadtordnung
dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.
Was Sie über das Füttern fremder oder herrenloser, streunender Katzen wissen sollten:
Füttern
verpflichtet: Wer eine herrenlose Katze füttert, der verpflichtet sich
i.S. des Tierschutzgesetzes sowohl für die Fütterung, als auch für
Tierarztbesuche und die notwendige Kastration.
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