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Anmeldung in einer Kita digital möglich
Little BirdAb sofort ist es auch in Suhl möglich, sich in einem Internetportal über alle Kindertageseinrichtungen und Tagesmütter zu informieren. Eltern können über das Portal nach kostenfreier Registrierung und Anmeldung in bis zu 3 Einrichtungen freie Plätze online anfragen. Das ist bis zu 24 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn in der Kindertageseinrichtung oder der Tagesmutter möglich, auch wenn das Kind zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht geboren ist.

Hier gelangen Sie zum Elternportal: https://portal.little-bird.de/Suhl/




Füttern von Katzen verboten Drucken
Was oftmals gut gemeint ist, entpuppt sich im Nachgang aber nicht immer auch als Solches.
Viele Katzen werden meist aus Mitleid oder vermeintlich großer Tierliebe gefüttert.

Das Aufstellen von Futterschalen für vermeintlich herrenlose Katzen birgt einige Probleme: eines der harmloseren sind dabei die Beschwerden über die Belästigungen durch streunende Katzen, die durch alle Gärten und Wohngebiete streifen.
Schwerwiegender jedoch ist die unkontrollierte Vermehrung der Katzen begünstigt durch die Fütterung, welche im Zusammenhang mit einer fehlenden Kastration sehr schnell zu einer Überpopulation führt.

Zu den Ursachen einer Überpopulation zählen auch Katzen mit Freigang aus Privathaushalten, die mit frei lebenden Katzen immer neue Nachkommen zeugen. Viele erkranken an Leukose, Katzenschnupfen oder Katzenseuche - und infizieren wiederum andere Artgenossen - ein ewiger Teufelskreis, welcher für eine nicht unerheblich Anzahl von Tieren auch mit einem qualvollen Tod endet. Deshalb unser dringlicher Appell: Bitte lassen Sie Ihre Katze oder Ihren Kater kastrieren, damit die Gruppen der frei lebenden Katzen nicht weiter wachsen.

Des Weiteren ist zu bedenken, bleiben Futterreste zurück, ziehen diese ungewollt andere Tiere wie z.B. Ratten und Marder, und somit weiter Probleme an.

Unter Bezugnahme auf § 12 Abs. 7 der ordnungsbehördlichen Verordnung der kreisfreien Stadt Suhl/Thüringen (sogenannte "Stadtordnung") vom 01.12.2015 in der Fassung vom 07.12.2020 weißt die Stadt Suhl noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass das Füttern fremder oder herrenloser und streunender Katzen verboten ist.
Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit i.S. von § 19 Abs. 1 Nr. 29 Stadtordnung dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.

Was Sie über das Füttern fremder oder herrenloser, streunender Katzen wissen sollten:
Füttern verpflichtet: Wer eine herrenlose Katze füttert, der verpflichtet sich i.S. des Tierschutzgesetzes sowohl für die Fütterung, als auch für Tierarztbesuche und die notwendige Kastration.

 
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Di.:  8:00 - 17:00 Uhr
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Fr.:  8:00 - 13:00 Uhr

1. Samstag im Monat:
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