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Führerscheinumtausch der Jahrgänge 1965 – 1970 Drucken
Falls Sie noch über einen Papierführerschein verfügen, möchten wir Sie daran erinnern, dass die gesetzliche Frist zum Umtausch Ihres Führerscheines bereits läuft. Fristende ist hier der 19.01.2024.
         
Falls Sie noch nicht umgetauscht haben, bitten wir Sie zeitnah einen Termin über die Internetseite der Stadt Suhl: www.suhltrifft.de – rechter Rand „online-Terminvereinbarung“
zu buchen.

Für den Umtausch benötigen Sie:
• Führerschein
• Personalausweis
• ein biometrisches Passbild (auch vor Ort möglich)

Zudem möchten wir Sie daran erinnern, dass die Frist für die Jahrgänge 1953 - 1964 bereits am 19.01.2023 abgelaufen ist. Falls Sie also immer noch nicht umgetauscht haben, sollten Sie dies schnellstmöglich tun. 

Für weitere Fragen können Sie sich jederzeit bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Suhl melden.


Für weitere Fragen können Sie sich jederzeit bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Suhl melden.
 
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Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Mo.: 8:00 - 13:00 Uhr
Di.:  8:00 - 17:00 Uhr
Mi.:  Schließtag
Do.: 8:00 - 18:00 Uhr
Fr.:  8:00 - 13:00 Uhr

1. Samstag im Monat:
9:00-12:00 Uhr (nur Bürgeramt)

blinkender roter Kreis  Termine für Melde-behörde, Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde sind über unsere Online-Terminbuchung zu vereinbaren!

Bitte hier klicken! Button zur Weiterleitung zur online-terminbuchung

 

blinkender roter Kreis   Für alle anderen Ämter ist eine telefonische Terminvereinbarung weiterhin erforderlich!

Hier finden Sie die Telefonnummern der Ämter der Stadt Suhl.

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