A+ | A- | Reset

Wo bin ich?  
Startseite arrow Tourismus, Kultur und Sport arrow Update: Information zur Nutzung der kommunalen Sportstätten
Update: Information zur Nutzung der kommunalen Sportstätten Drucken
Infektionsschutzregeln TMBJS Juni 2021
Mit dem Inkrafttreten der Änderungen der Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung am 01.07.2021 ist der organisierte Sportbetrieb weiterhin unter Beachtung der allgemeinen Infektionsschutzregeln gestattet.
Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 35, sind durch die örtlich zuständigen Behörden unverzüglich Maßnahmen zur schnellen Abschwächung des Infektionsgeschehen zu ergreifen.

Die Stadt Suhl hat ihr Infektionsschutzkonzept angepasst und einige Änderungen für die Nut-zung der kommunalen Sportstätten getroffen. Damit tritt das Infektionsschutzkonzept vom 01.06.2021 außer Kraft. Zu den wesentlichen Änderungen im Infektionsschutzkonzept sowie Festlegungen gehören:

  1. Die Nutzung der Sportstätten ist unabhängig von der Inzidenz nur unter Anerkennung und Einhaltung der 6.Fortschreibung des Infektionsschutzkonzeptes vom 01.07.2021 möglich. Vor der ersten Nutzung der Sportstätten ist im Sachgebiet Sport das vereinsbezogene Infektionsschutzkonzept vorzulegen und der Trainingsbeginn abzustimmen. Bereits eingereichte vereinsbezogene Infektionsschutzkonzepte aus dem ver-gangenen Jahr besitzen keine Gültigkeit mehr!
  2. Die Umkleidekabinen und Duschen können unter Einhaltung des Mindestabstands genutzt werden!
  3. Kontaktnachverfolgung nur noch in geschlossenen Räumen - das Führen von Anwesenheitslisten ist nur noch bei Trainingseinheiten in geschlossenen Räumen zwingend erforderlich!
  4. Sportveranstaltungen und -wettbewerbe sind weiterhin möglich, bedürfen allerdings der Anzeige unter Vorlage des Infektionsschutzkonzeptes beim Gesundheitsamtes. Eine rechtzeitige Anzeige (derzeit 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung) ist erfor-derlich. Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Zuschauern und/oder Teilnehmer außerhalb geschlossener Räume und mehr als 500 Zuschauern und/oder Teilnehmer in geschlossenen Räumen bedürfen der Genehmigung des Gesundheitsamtes. Der Antrag ist fristgerecht (derzeit 10 Werktage vor Beginn der Veranstaltung) einzureichen.
Downloads:

Informationsschreiben zur Fortschreibung des ISK

Infektionsschutzregeln Juni TMBJS

6.Fortschreibung des Infektionsschutzkonzeptes

Vereinsbezogenes Infektionsschutzkonzept als .doc downloaden

Vereinsbezogenes Infektionsschutzkonzept als .pdf downloaden 

 

 

 
weiter >
Wetter aktuell
 

Findus - Online Katalog der Stadtbücherei Suhl
kunden_findus_am_buecherstapel_250
findus_mediensuche_online

VfB 91 Suhl - Volleyball 1. Bundesliga

© 2010 Stadt Suhl