Nach
der heutigen Sitzung des Krisenstabes der Stadt Suhl bleiben die bisher geöffneten Schulen und
Kindertagesstätten der Stadt Suhl weiterhin geöffnet. Die Situation wird anhand
der aktuellen 7-Tages-Inzidenz regelmäßig neu bewertet. Sollte sich die Lage
verändern, sodass Einrichtungen kurzfristig schließen müssen, informiert die
Stadtverwaltung Suhl mit einer Vorlaufzeit von zwei bis drei Tagen.
Auf
Grundlage der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung vom
11. März 2021 dürfen einige städtische Einrichtungen wieder öffnen. Die
Bibliothek wird ab Donnerstag, 18. März 2021, wieder öffnen. Das Stadtarchiv
wird ab Dienstag, 23. März 2021, wieder geöffnet sein.
Mit
der Anpassung des fachaufsichtlichen Erlasses nach § 13 Abs. 3 Zweite Thüringer
SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung vom 11. März 2021 erhielten die
Kommunen einen größerer Beurteilungsspielraum bezüglich der Schulen und Kitas.
Auf diese Weise können die Kommunen individueller auf die in Ihrem Landkreis
bzw. in Ihrer kreisfreien Stadt bestehenden Infektionszahlen reagieren. Die
Anordnung von Maßnahmen auf ein möglicherweise nur lokal gehäuftes
Infektionsgeschehen innerhalb eines Landkreises wird ebenfalls ermöglicht.
Auf
dieser Basis wird die Stadt Suhl in enger Abstimmung mit dem zuständigen
Schulamt eine ergänzende Allgemeinverfügung auf den Weg bringen, die diesen Entscheidungsspielraum
der den Kommunen gegeben ist, ausgestaltet. So werden dort beispielsweise
Regelungen im Hinblick auf Testungen ergänzt.
Neben
der vorgenannten Allgemeinverfügung speziell für Schulen und Kindertagestätten
der Kommune, wird die Stadt Suhl eine weitere Allgemeinverfügung auf den Weg
bringen, die voraussichtlich am Freitag in Kraft tritt. Sie wird ergänzende
Regeln zur Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung vom
11. März 2021 enthalten. So wird zum Beispiel geregelt sein, dass sich Personen
mit einem positiven Selbsttest abzusondern haben und die Möglichkeit eingeräumt
bekommen, das eingerichtete Testzentrum im Congress Centrum Suhl prioritär in
Anspruch nehmen zu können.
In
diesem Zuge werden ab Montag, 22. März 2021, die Öffnungszeiten des
Testzentrums erweitert. Das Testzentrum ist dann wie folgt geöffnet:
Mo: 16:00 bis 19:00 Uhr
Di: 09:00 bis 13:00 Uhr neu
Mi: 09:00 bis 13:00 Uhr neu
Do: 16:00 bis 20:00 Uhr
Sa: 09:00 bis 12:00 Uhr
Auf
Grundlage der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung vom
11. März 2021 dürfen einige städtische Einrichtungen wieder öffnen. Die
Bibliothek wird ab Donnerstag, 18. März 2021, wieder öffnen. Das Stadtarchiv
wird ab Dienstag, 23. März 2021, wieder geöffnet sein.
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